Okt 13
Gestern ging es auf eine Art Betriebsausflug zu Kollege
Behrens: Zur Einstimmung gab es um 20.15 Uhr den am
Badenia-Skandal angelehnten ZDF-Film mit dem RTLigen
Titel
“Bis über den Tod hinaus“. Dort geht es
um Schrottimmobilien und entsprechende Kreditvermittlung,
deren gekoppelte Vermittlung durch einen Finanzvertrieb
besorgt wurde. Auch, wenn es im Film manchmal etwas plakativ
dargestellt wurde, haben die Autoren kaum übertrieben.
Während der Bösewicht hier eher ein mittelständischer
Unternehmer war, wäre es nicht falsch gewesen, hier diese
Massenorganisationen wie die Strukturvertriebe zu
thematisieren, bei denen gruppendynamischer Druck aufgebaut
wird.
Die Hauptperson entschließt sich, undercover so eine
Strukkibude aufzuklären. Ich musste schmunzeln, denn als ich
vor vier Jahren zu diesem Thema zu recherchieren begann,
hatte ich auch mit dem Gedanken gespielt, spaßeshalber eine
entsprechende “Grundausbildung” zu absolvieren und dann im
Stil von Günther Wallraff drüber zu berichten …
Danach kam dann die
WDR-Doku über die DVAG mit einem Schuss AWD. Wir, die
Handelsvertreter-Blogger, hatten dieses Produktion vor und
hinter den Kulissen mitbetreut. Sofort nach der Sendung
setzte dann auch gleich der übliche Abwehrzauber im Internet
ein:
“Einzelfälle!”,”Einseitig!”, “Schwarze Schafe gibt es
überall! usw.
Unfug.
Die beiden letztlich vom WDR ausgewählten
Ex-Handelsvertreter waren absolut repräsentativ, die Fälle
sogar eher unspektakulär. Beide waren über 5 bzw. 19 Jahre
dabei gewesen, was schon recht lange ist, denn in
Finanzstrukturvertrieben hält es ein Großteil keine 12
Monate aus. Wie nahezu alle derartigen Aussteiger, die bei
uns aufschlagen, nahmen auch die beiden portraitierten Leute
ihre Unternehmen als Familie war und glaubten an die
gefeierten Firmenpatriarchen. Es ist absolut typisch für die
DVAG, dass Handelsvertreter, die plötzlich in finanzielle
Nöte kommen, sich in einer für Außenstehende naiv wirkenden
Weise mit persönlichen Briefen an den als eine Art
Weihnachtsmann empfundenen “Doktor” wenden - und dann keine
Antwort bekommen.
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Okt 12
Bevor es heute in
WDR 3 Interessantes über die DVAG zu sehen gibt, bietet
das ZDF um 20.15 Uhr ein verwandtes Thema: einen
Spielfilm über Schrottimmobilien. Das erinnert doch
irgendwie an den Finanzvertrieb
Heinen&Biege und den
Badenia-Skandal. Hier sei aus einem
Artikel der Süddeutschen über den Opferanwalt (und
früheren Innenminister) Gerhart Baum zitiert:
Baum ärgert sich über die vielen früheren
Politiker-Kollegen, die auf der anderen Seite stehen und
ihren Einfluss nicht zugunsten der Schwachen geltend
machen. Er denkt dabei an Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl
(CDU), der im Aufsichtsrat des Mutterkonzerns der Badenia,
AMB Generali, sitzt.
Oder an Ex-Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU), der
zusammen mit einem Dutzend anderer ehemaliger
Spitzenpolitiker dem Aufsichtsrat oder Beirat der
Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) angehört, eines
Finanzvertriebs, den die AMB Generali zu knapp 50 Prozent
besitzt.
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Okt 10
Dr. Lach ist schon eine Klasse für sich: Kaum verlinken wir
seine Promo-Videos, schon verschwinden sie aus dem Netz. Dann
jammert er
auf anderen Websites rum (1.Kommentar), unser Blog hätte
keine Kommentarfunktion:
Richtig weisen Sie darauf hin, dass dieser “Blog”
keine Kommentarfunktion hat. Dies zeigt, dass es sich nicht
um einen Blog, sondern um eine Marketing-Website handelt.
Daraufhin hatte ich dem guten Mann
hier, auf
dieser Website, sowie auf seinem eigenen DVAG-Blog zum
Kommentieren eingeladen. Nicht nur, dass Dr. Lach bislang
nicht davon Gebrauch gemacht hat, er hat auch auf seinem Blog
meinen Kommentar nicht freigeschaltet (wohl aber einen später
eingetroffenen, muss meinen also gesehen haben). Zu soviel
Doppelmoral fällt mir, ehrlich gesagt, nichts mehr ein.
In diesen zwei Wochen gab es genau einen Kommentar, der
allerdings nur persönlichen Unflat und nichts zum Thema
Handelsvertreter enthielt. Da das hier trotz gelegentlicher
Spitzen ein Fachblog ist und kein Blödelforum werden soll,
werden wir nur sachliche Beiträge freischalten und bitten
höflich, dem Drang nach Gegeifer woanders nachzukommen.
Wir möchten es eigentlich ganz gerne mit diesem
Schlagabtausch mit Dr. Lach persönlich belassen. Dazu ist
unser Anliegen nämlich zu ernst. Finanzstrukturvertriebe sind
arbeitsrechtlich gesehen ein
Rückschritt ins Mittelalter, verbraucherschutzrechtlich
gesehen
einer in die Steinzeit.
Das von Dr. Lach gelöschte eigene Blog-Posting vom
28.09.2009, das
politischen Nachrichtenwert hat, möchten wir jedoch als
Vollzitat von www.dvag-unternehmensblog.de hier für die
Nachwelt dokumentieren:

PS: Auch die TAZ hatte unsere Story
aufgegriffen!
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Okt 10
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Oder
doch? Aus einer kleinen, ungeschickten Wahlgratulation an
Westerwelle macht die deutsche Vermögensberatung DVAG
ungewollt einen politischen Wirbelsturm.
Für viele wäre die Angelegenheit längst vergessen, wenn
die DVAG nicht so hartnäckig versuchen würde, die Spuren der
Wahlnacht zu beseitigen.
Warum versucht sie, die selbstgetretenen Spuren so
akribisch wegzuwischen?
Den
google-cashe hat sie auch erfolgreich entfernt, auf dem
wir seinerzeit fündig wurden.
Googelt man “DVAG gratuliert” sieht man eine ganze Reihe
Veröffentlichungen, die sich bereits mit dem Thema
beschäftigen.
Und irgendwo auf einer Seite ist sie noch zu sehen, eine
Kopie der Originalgratulation.
Aber warum behandelt die DVAG die Gratulation wie ein
corpus
delicti?
Was hat man zu verbergen? Wen will man schützen?
Wir freuen uns, dass mittlerweile bereits Fernsehsender
neugierig wurden. Wann und wo was kommt, werden wir noch
mitteilen.
Hier die offiziellen Nebentätigkeiten des Dr. Guido
Westerwelle
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Okt 09
Der erste Rechtsstreit eines ehemaligen „AachenMüncheners“
um die Frage, ob ihm von der Allfinanz Deutsche
Vermögensberatung AG gekündigt werden durfte
(wir berichteten), ist jetzt eröffnet. Jetzt wird sich
zeigen, ob und in welcher Form ein Übergang der
AachenMünchener zur Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG
stattgefunden hat. War es eine Abspaltung nach dem
Umwandlungsgesetz? In diesem Fall stellt dies eine
Funktionsausgliederung dar und hätte von der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) genehmigt werden
müssen.
Ist dies alles geschehen?
Oder handelt es sich nur um Änderungen in der
Betreuungsstruktur?
Dies alles ist uns nicht bekannt. Die AachenMünchener
wird sich nun dazu erklären müssen. Sie wird offenlegen
müssen, was sie mit der deutschen Vermögensberatung
Allfinanz vereinbart hat.
Okt 08
In § 89 b Absatz 3 Nr. 2 HGB steht, dass ein
Handelsvertreter dann keinen Ausgleichsanspruch hat, wenn
der Unternehmer den Vertretervertrag aus wichtigem Grund
gekündigt hat. Es kommt mithin darauf an, ob der
Handelsvertreter sich schuldhaft Verhalten hat und ob dies
die fristlose Kündigung gerechtfertigt hat. Was ist aber
wenn sich erst nach Vertragsende herausstellt, dass sich der
Handelsvertreter vertragsbrüchig verhalten hat?
Kann der Ausgleichsanspruch auch dann ausgeschlossen
sein, wenn das schuldhafte Verhalten des Vertreters nicht
der eigentliche Grund für die Kündigung war?
Konkret hatte sich der BGH damit zu beschäftigen, ob die
Firma Volvo einen solchen Ausgleichsanspruch zu zahlen
hatte, nachdem bekannt wurde, dass der Vertragshändler sich
in großem Umfang angeblich unberechtigt Zuschüsse verschafft
haben soll.
Der BGH hatte darauf auch keine Antwort und hatte die
Angelegenheit nunmehr mit Vorlagebeschluss dem EuGH zur
Entscheidung vorgelegt.
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Sep. 30
Seit 3 Monaten betreibt die Deutsche Vermögensberatung
inzwischen einen eigenen Blog und versucht damit verzweifelt das
angeschlagene Image im Internet zu verbessern.
In diesem Blog zeigt sich die Deutsche Vermögensberatung
natürlich nur von der allerbesten Seite. Negative Kommentare
werden nicht zugelassen. Um so wichtiger ist es, die
ungeprüften Behauptungen der DVAG selbst einmal nachzuprüfen.
Das diese externen Kritiker von der Deutschen
Vermögensberatung nicht gerade erwünscht sind, zeigt folgendes
Zitat von Dr. Helge Lach (Vorstandsmitglied DVAG). In seinen
Beitrag vom 29.09.2009 schreibt er: "Viel wird über uns
geschrieben, auch im Internet, in dem heute jeder ungeprüft
alles behaupten darf."
Er vergisst dabei, dass auch seine Behauptungen ungeprüft im
Internet verbreitet werden.
Mit etwas Glück (für die DVAG) setzt sich allerdings die Idee
einer ehemaligen (?) Ministerin mit dem Spitznamen "Zensurulla"
durch und alle ungeliebten Kritiker werden einfach aus dem
Internet verbannt.
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Sep 30
Och nö, Herr Dr. Lach, so geht das aber nicht! Da verlinken
wir kostenlos Ihre neckischen PR-Videos, und prompt werden die
dann immer gelöscht - verständlich. Aber dass Sie gerade
Ihren eigenen Beitrag “http://www.dvag-unternehmensblog.de/2009/09/28/dvag-gratuliert/”
gelöscht haben, in dem Sie ihrer geschätzten Gastrednerin Frau
Merkel und Ihrem Beirat Herrn Westerwelle zur geglückten
Wählertäuschung gratulieren und an Ihre Lobby-Vorgaben
erinnern, ist doch sehr ärgerlich.
Für die Nachwelt sei daher hier
Ihr schamloses Zitat festgehalten:
(…) Und das zum Teil inzwischen nicht mehr
erträgliche Ausmaß bürokratischer Regelungen, gerade auch in
unserem Berufsstand, muss abgebaut werden. Dazu gehört auch,
den Vermögensberater-Beruf nicht durch gesetzliche
Regelungen zu diskreditieren, sondern ihn als
gesamtwirtschaftlich dringend notwendig so gut wie möglich
zu fördern. (…)
Stattdessen
jammern Sie nunmeher:
Mehrfach wurde hervorgehoben, dass der Blog auch für
Menschen, die sich für den Beruf des Vermögensberaters
interessieren, eine inhaltsreiche Informationsquelle im
Internet geworden ist, der mehr Seriösität zugesprochen wird
als tendenziösen Internet-Foren, in denen es – meist auf
niedrigem Niveau – wenig um die Sache geht.
Und gehen mit gutem Beispiel voran, indem Sie sich selbst
für die Lächerlichkeit bejubeln, es gäbe Ihr Blog schon drei
Monate - und befände sich auf “Erfolgskurs”. Außerdem
versprechen Sie:
Viel wird über uns geschrieben, auch im Internet, in
dem heute jeder ungeprüft alles behaupten darf. Mit unserem
Blog wollen wir stattdessen mit fachlicher Grundlage
Position beziehen und so Positives verstärken und
vermeintlich Negatives richtig stellen.
Herr Dr. Lach, wenn wir irgendetwas unwahres schreiben,
bitten wir Sie um sofortige Korrektur, die wir 1:1
veröffentlichen werden. Und wenn wir hier oder woanders Lügen
über die DVAG schreiben würden, würde hier sofort eine
anwaltliche Abmahnung aus dem Fax quillen. Bislang blieb es
ruhig.
Also, Dr. Lach, schön sportlich bleiben, ja?
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Sep 29
Gerade ist auf Telepolis.de meine
Kurzanalyse der FDP-Verstrickungen mit der
Versicherungswirtschaft erschienen, da stoße ich zufällig
auf Westerwelles Berühung mit niemand geringerem als mit dem
Finanzvertrieb MEG, der ein
kleines Problem mit der Staatsanwaltschaft hat. So
schreibt die
Hessische/Niedersächsiche Allgemeine über den ehemals von
Memeth Gökers geleiteten Finanzvertrieb:
Dabei dürften nicht nur die Kosten für das laufende
Geschäft Thema gewesen sein. Sondern auch Termine, die per
Hubschrauber erledigt wurden. Oder ein Essen in
einem Kasseler Restaurant, zu dem Gäste wie FDP-Chef Guido
Westerwelle per Hubschrauber von MEG eingeflogen
wurden.
Bei dem Essen ging es um Unterstützung im
Wahlkampf. Kopeinigg bestätigte das
Gespräch von Göker und Westerwelle, aber eine
Wahlkampfunterstützung werde es nicht geben. Die
wirtschaftliche Entwicklung der MEG AG sei nach wie vor
positiv.
Naja, immerhin ein bisschen Status für den künftigen
Vielflieger. Schon mal über eine Auslandskrankenversicherung
nachgedacht, Herr Westerwelle?
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Sep 29
Am 24.09.2009 gab es vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am
Main einen Kammertermin in einem Rechtsstreit der Deutschen
Vermögensberatung AG DVAG. Man stritt darum, ob
Provisionen, die im Rahmen von Vorschüssen zur Auszahlung
gekommen sind, von dem Vermögensberater zurück zu zahlen
sind. Die Deutsche Vermögensberatung behauptete, die
Verträge seien storniert worden. Man habe zu viel gezahlt
und verlange dies nun zurück.
Der Vermögensberater hielt dem entgegen, dass die DVAG
keine Versuche unternommen hatte, die Verträge zu erhalten.
Außerdem bestritt er, dass es in dem Umfang zu den
Stornierungen gekommen ist.
Das Gericht beschäftigte sich überwiegend mit der Frage,
wer nunmehr vor diesem Hintergrund beweisbelastet ist. Es
sah jedoch die Möglichkeit als sehr groß an, dass sämtliche
130 Verträge einer genauen Überprüfung im Rahmen einer
Beweisaufnahme unterzogen werden müssten. Spätestens drohe
dies in der Berufungsinstanz.
Eine klare Äußerung dazu, wer was beweisen musste, wollte
das Gericht jedoch nicht abgeben. Es sagte jedoch, dass
unter Berücksichtigung der Rechtsprechung gleichermaßen
Dinge für die eine als auch die andere Rechtsansicht
sprechen.
Im Ergebnis bedurfte es dann keiner gerichtlichen
Entscheidung mehr.
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Interessante Pressemitteilungen:Versicherungsvertreter im
Bundestag
Markus Kompa 29.09.2009
Finanzindustrie hat gut investiert
Zum kürzlich erschienenen Beitrag über die
Verstrickung der CDU mit dem umstrittenen
Finanzstrukturvertrieb Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG)
gibt es einiges nachzutragen: Die DVAG und ihre Schwesterfirma "Allfinanz
Deutsche Vermögensberatung" haben die FDP dieses Jahr sogar mit
150.000,- Euro bzw. 100.000,- Euro
bedacht.
Neben
Vortragskünstlerin Angela Merkel
glänzt die DVAG auch mit einem nun einflussreichen Politiker auf
einer handfesten Unternehmensposition: Den Beirat der DVAG ziert
niemand geringeres als Vizekanzler in spe Dr. Guido
Westerwelle.
Unverblümt
gratulierte
das DVAG-Unternehmensblog DVAG-Freundin Merkel und DVAG-Beirat
Westerwelle zum Wahlerfolg. Was dürfen wir wohl von einer
Regierung erwarten, die den Arbeitsgesetzen und Sozialsystemen
dermaßen Hohn spricht, in dem sie sich für einen
Strukturvertrieb einspannen lässt? Dessen Handelsvertreter zum
Teil am Existenzminimum laborieren und trotz ihrer
Arbeitnehmerähnlichkeit nur unzureichende Rechte gegen das
Vertriebsunternehmen haben? Dessen Finanzberatung sogar in einer
Studie
des
unionsgeführte
Verbraucherschutzministeriums
nur mit Mühe
ohne Kraftausdrücke beschrieben
werden konnte?
Ich bin so frei ...
Ein Blick auf die Nebentätigkeiten der
Spitzenpolitiker des designierten Koalitionspartners - basierend
auf den
Angaben des noch amtierenden 16.
Bundestags - lässt zahlreiche
Interessenkollisionen mit der Finanzwirtschaft erahnen:
Guido Westerwelle
übt neben seinem Pöstchen bei der DVAG auch bei der
Rechtsschutzversicherung ARAG eine Funktion aus, sowie beim
Versicherer Hamburg Mannheimer - dessen
Strukturvertriebsgesellschaft Hamburg Mannheimer International (HMI)
einen
ähnlichen Ruf
genießt wie die DVAG.
Daniel Bahr,
gesundheitspolitischer Sprecher der FDP, jobbt für die
Versicherungsgruppe ERGO, zu der Hamburg-Mannheimer, Victoria
Leben, DKV, Victoria Kranken, KarstadtQuelle Versicherungen,
Hamburg-Mannheimer Rechtsschutz u.a. gehören. Wertvolle
Anregungen für sein Metier kann Bahr sicherlich auch vom
Dachverband der Unterstützungskassen für
deutsche Krankenhäuser e.V.
erhalten, mit dem er sich Gedanken um die betriebliche
Altersvorsorge macht.
Dass gestandene Politiker, die bereits
öffentliche Ämter bekleidet hatten, etwa
Rainer Brüderle
oder
Wolfgang Gerhard
ihre Pöstchen in der Finanzwirtschaft gefunden haben, versteht
sich von selbst.
Im neuen Bundestag nicht mehr vertreten ist
Konrad Schily,
der nunmehr ausgiebig Zeit für seine umfangreichen
Nebentätigkeiten hat, u.a. für die AXA Krankenversicherung AG.
Dem politischen Geschäft erhalten blieb jedoch
Patrick Döring,
der unter anderem Haustiere versichert.
Cornelia Pieper
scheint als Übersetzerin die richtige Qualifikation zu bieten,
die Nürnberger Versicherung AG beaufsichtigen zu dürfen. Über
die Newcomer im gerade neugewählten Bundestag standen bislang
noch keine Informationen über offenlegungspflichtige Tätigkeiten
zur Verfügung.
Die größte Einzelspende an die FDP leistete
sich mit 200.000,- Euro die
Deutsche Bank,
deren Finanzprodukte u.a. ebenfalls von der DVAG vertrieben
werden. Während die Industrie zu Zeiten des Dreiparteiensystems
Union/SPD/FDP die Tradition pflegte, bei der
"politischen Landschaftspflege"
alle drei Parteien mit Spenden bei Laune zu halten, gehörte die
Liebe der Finanzwirtschaft diesmal offenbar vornehmlich
Schwarz-Gelb.
CSU-Ministerin Ilse Aigner ist nicht zu beneiden
Obwohl Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner
(CSU) für die Finanzwirtschaft
härtere Auflagen zur Sicherung der
Beratungsqualität fordert,
besitzt DVAG-Unternehmensblogger und -Vorstand Helge Lach den
Humor, in seiner Gratulation auch gleich die beiden
DVAG-Kostgänger Merkel und Westerwelle anzumahnen:
(...) Und das zum Teil inzwischen nicht mehr
erträgliche Ausmaß bürokratischer Regelungen, gerade auch in
unserem Berufsstand, muss abgebaut werden. Dazu gehört auch, den
Vermögensberater-Beruf nicht durch gesetzliche Regelungen zu
diskreditieren, sondern ihn als gesamtwirtschaftlich dringend
notwendig so gut wie möglich zu fördern. (...)
Dabei hatte man gerade erst (unter vehementem
Druck der EU) angefangen, den bislang völlig unregulierten Markt
der Finanzvermittlung wenigstens ansatzweise
von den größten Missständen
zu befreien. Man darf gespannt sein, ob sich Ilse Aigner den
Begehrlichkeiten der Finanzindustrie wird entziehen können.
Vielleicht stellt ja die FDP den nächsten
Verbraucherschutzminister sogar gleich selbst. Oder man
entscheidet sich für das Modell "zu Guttenberg" und lässt die
Gesetze außer Haus direkt von der Finanzwirtschaft machen. Kurz
sind die Wege ja ohnehin.
Quelle: http://www.heise.de |
Deutsche Vermögensberatung AG spendet für Schwarz-Gelb
Markus Kompa 24.09.2009
Ein Finanzvertrieb betreibt politische Landschaftspflege
Zwar ist noch immer nicht herausgekommen, von wem Dr. Kohl
seine
illegalen Parteispenden
bekommen hat. Sein enger Freund und Parteifreund Dr. Reinfried
Pohl jedoch, einer der reichsten Männer der Republik, hat ein
großes Herz
für die konservative Partei sowie deren liberale
Koalitionsfavoriten. Ein Blick auf das Unternehmen einerseits
und die Zurückhaltung der Bundesregierung bzgl. des
Verbraucherschutzes andererseits hinterlässt einen schalen
Beigeschmack und erinnert frappierend an Berlusconien.
Kohl & the Gang
Eine Präferenz von Deutschlands mit 37.000
Außendienstlern personalstärkstem Finanzvertrieb "Deutsche
Vermögensberatung AG" (DVAG) zur CDU ist
unübersehbar:
Im Beirat geben sich Helmut Kohl persönlich, seine frühere
rechte Hand Horst Teltschick (langjähriger Organisator der
Münchner Sicherheitskonferenz),
Kohls pfälzischer Ministerpräsidentennachfolger a.D. Bernhard
Vogel sowie der hessische Ministerpräsident a.D. Walter Wallmann
die Ehre. Ein weiterer Beiratsposten wird von dem konservativen
Dieter Stolte besetzt, der als ehemaliger Intendant des ZDF
Diether Hildebrandt an die Luft setzte
und während der Ära Kohl politisches Kabarett im Mainzer Sender
verhinderte.
Kohls Bundesfinanzminister a.D. Theo Waigel
ziert den Aufsichtsrat. Im Vorstand verdient sich Kohls
ehemaliger Kanzleramtschef Friedrich Bohl ein Zubrot, der
seinerzeit
mit Aktenschwund in Verbindung gebracht
wurde. Auch Roland Kochs
hessischer Ex-Minister
Udo Corts,
der leidenschaftlich für die Studiengebühren eingetreten war,
bekleidet inzwischen einen DVAG-Vorstandsposten.
Generalbevollmächtigter der DVAG ist Kohls ehemaliger
Regierungssprecher Friedhelm Ost, was deshalb ein gewisses
Geschmäckle hat, weil Ost in früheren Zeiten das
ZDF-Verbrauchermagazin WISO moderiert hatte - die DVAG ist für
die Verbraucherschützer jedoch ein
rotes Tuch.
Bei den regelmäßig stattfindenden Vertriebstagungen erfreut man
sich häufig der
Gastrednerin
Angela Merkel, die bei den in der Frankfurter Festhalle
abgehaltenen Massenveranstaltungen inhaltlich zwar wenig
beizutragen hat, sich aber für die Zeit nach ihrer aktiven
Politlaufbahn für ein DVAG-Frühstücksdirektorenpöstchen ins
Gespräch bringen kann. Dies ist angesichts von Frau Merkels
Herkunft auch deswegen bemerkenswert, weil die DVAG nach der
Wende
in den Neuen Bundesländern wie eine
Landplage eingefallen war, um
die Ostdeutschen über den real existierenden Kapitalismus
aufzuklären.
Großzügigkeit beweist die DVAG als
Hauptsponsor auch gegenüber dem pfälzischen Traditionsverein
1.FC Kaiserslautern - dessen Ehrenmitglied mit der
Mitgliedsnummer "1" Helmut Kohl heißt. Auch in anderer Hinsicht
sind die
Wege kurz.
Die Sportidole Michael Schumacher und Yogi Löw lassen sich das
Tragen der vier Buchstaben "DVAG" ebenfalls üppig vergüten.
Nicht vertreten in der DVAG ist allerdings
Norbert Blüm, der Finanzstrukturvertriebe wie die DVAG als
"Drückerkolonnen"
kritisiert.
Verflechtungen
Dass im DVAG-Beirat auch Vertreter bekannter
deutscher Bankhäuser vertreten sind, müsste eigentlich
irritieren. Die DVAG-Vermögensberater erwecken durchweg den
Eindruck, als seien sie "Berater" auf Seiten des Kunden, für den
sie die optimalen Angebote bei Versicherungen und
Vermögensanlagen suchen. Und das kostet den Kunden dann auch
scheinbar nichts, denn ihm wird die Beratung nicht in Rechnung
gestellt. Ihren Schnitt machen die DVAG-Handelsvertreter an der
Provision. Diese müssen sie inzwischen dem Kunden gegenüber
offen legen, doch bereits das Spektrum der Angebote, welche die
DVAG zulässt, ist begrenzt.
Wie unabhängig die DVAG-Vermittler ihre
Vertragspartner heraussuchen, kann man daran ablesen, dass die
AachenMünchener Versicherung ihren gesamten Vertrieb der DVAG
anvertraut hat. Die Hälfte der DVAG gehörte kürzlich noch dem
gigantischen Versicherungskonzern Generali - in dessen
Aufsichtsrat man wiederum die konservativen Männerfreunde Pohl
und Kohl antrifft. Der Generali-Anteil wurde inzwischen auf 40%
reduziert, was mutig als Argument gegen die offensichtliche
Interessenkollision verkauft wird. Wie man es dreht oder wendet,
so sind die Finanzvertriebe jedoch keine neutralen oder
objektiven Berater, sondern nichts anderes als
Absatzorganisationen der Finanzwirtschaft.
Verlierermodell Handelsvertreter
Bei den "Vermögensberatern" handelt es sich
rechtlich um so genannte
"Handelsvertreter".
Bei dieser umstrittenen Konstruktion werden die Nachteile eines
Angestellten (Weisungsgebundenheit, Bindung an das Unternehmen
usw.) mit den Nachteilen eines freien Unternehmers
(unternehmerisches Risiko) kombiniert. Bei der DVAG handelt es
sich um einen Strukturvertrieb, bei dem die Handelsvertreter auf
den unteren Stufen Provisionen für Vertragsabschlüsse erhalten,
an denen die übergeordneten Handelsvertreter wie in einer
Pyramide mitverdienen.
Die DVAG ist fein raus, da sie lediglich
fremde "Unternehmer" (Handelsvertreter) organisiert, selbst aber
diesen gegenüber nicht als Arbeitgeber auftritt. Die inzwischen
rund 37.000 selbständigen Vermögensberater verursachen also
keine Lohnnebenkosten, bekommen kein Grundgehalt, belästigen
nicht mit Arbeitnehmermitbestimmung und Gewerkschaften usw. Wer
sich mit der DVAG einlässt, wird je nach Stufe in der Struktur
zeitlich an das Unternehmen gebunden, muss mitunter lange
Kündigungsfristen einhalten, in denen die
Aufnahme einer neuen Tätigkeit untersagt
ist. Druckmittel sind hier u.a.
existenzvernichtende Vertragsstrafen.
Während die Direktionsleiter in PR-Videos mit
ihren Statussymbolen protzen, generieren die Handelsvertreter in
Wirklichkeit im rechnerischen Durchschnitt (Umsatzerlös 1.224.3
Mio. durch 37.000 Handelsvertreter) gerade einmal monatlich
etwas mehr als 2.600 Euro - abzüglich Kosten für Werbung, Pkw,
Büromitnutzung, Krankenversicherung, Altersvorsorge usw. Im
tatsächlichen Durchschnitt beträgt der Verdienst noch bedeutend
weniger, weil die Handelsvertreter auf den unteren Stufen ihre
Beute mit den übergeordneten teilen müssen. Außerdem verteilen
sich die Verkaufserfolge in Finanzvertrieben meistens nach dem
so genannten
Pareto-Prinzip,
wonach z.B. 80% des Gesamtumsatzes von vielleicht 20% der
begabtesten Verkäufer herangeschafft wird.
Das Bittere an der durchweg miserablen
Einkommenssituation der Vermögensberater ist, dass sie ihren
Kunden häufig Altersvorsorge und Krankenversicherungsschutz
anpreisen müssen, den sie sich selbst nicht leisten können.
Struktureller Interessenkonflikt
Was von der provisionshonorierten Beratung
zu halten ist,
liegt für Vernunftbegabte auf der Hand: Ein Vermögensberater,
der auf einen grünen Zweig kommen will, empfiehlt
zweckmäßigerweise die Produkte, welche die dickste Provision
abwerfen. Die großzügigsten Provisionen zahlen üblicherweise
solche Anbieter, deren Produkte sich nicht über andere
Qualitätsmerkmale verkaufen lassen. Provisionstabellen
signalisieren den Handelsvertretern, welche Anbieter wohl am
meisten verkauft werden möchten. So genannte "Premiumpartner"
zeichnen auf den Vertriebstagungen von Finanzvertrieben
Handelsvertreter, die ihnen besonders viele Kunden zuführen, mit
Sachpreisen aus wie Reisen usw. Von solchen sachfremden
Einflüssen auf die "Beratung" erfahren die Kunden natürlich
nichts.
Sofern die DVAG überhaupt eine Presse hat,
dann ist es normalerweise eine
schlechte.
Eine irritierende Ausnahme macht bisweilen allerdings das "manager
magazin", welches letztes Jahr mit einer
unkritischen Hymne auf den Patriarchen
Dr. Pohl seine Glaubwürdigkeit
so sehr strapazierte, dass es nur noch von der BILD-Zeitung
unterboten
werden konnte.
Über die
Qualität der Finanzstrukturvertriebe
als "Berater" sowie als (Pseudo-) "Arbeitgeber" gehen
Expertenmeinungen wenig auseinander. Mit dem gleichen Ergebnis,
wie es jedermann durch eine Internetrecherche in
Verbraucherportalen hätte gewinnen können - nur ungleich teurer
-, wartete Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner auf, die in
einer Studie den Finanzberatern ein
vernichtendes Zeugnis
ausstellte. Ob sie sich mit dem hierauf aufbauenden
Thesenpapier
durchsetzen wird, erscheint fraglich, denn ihre Chefin geht ja
regelmäßig mit der DVAG feiern und betätigt sich unverblümt als
deren
Sprachrohr.
Lachnummer
Der eigentliche Skandal aber ist, dass die
Bundesrepublik die Umsetzung der verbraucherschützenden
EU-Vermittlerrichtlinie
von 2003 bis 2007 hinausgezögert hatte. Bislang war die im
Regulieren so offensive Bundesrepublik sogar das einzige Land
gewesen, in der wirklich jeder Schulabbrecher Finanzprodukte
verticken durfte, ohne dass man die Vermittler auch nur
registrierte. Und selbst dann hatte es die Lobby der
Finanzvertriebe aus irgendeinem Grund geschafft, vom inzwischen
für Finanzberater erforderlichen Nachweis von Sachkunde
ausgerechnet diejenigen Anbieter zu befreien, die ihn am
Nötigsten hätten - nämlich die in Strukturvertrieben
organisierten Handelsvertreter ("Strukkis"),
etwa die der Politik so bemerkenswert nahe stehenden DVAG. So
verspottete mit Recht der Experte Lutz Reiche die deutsche
Umsetzung des Gesetzes als
"Lachnummer"
- wobei spekuliert werden darf, ob er damit auf den
Marketing-Mann der DVAG, Dr. Helge Lach, anspielte.
Warum aber hatte die SPD, die ja immerhin
lange ohne die CDU regierte, es gleichfalls mit der Umsetzung
der Vermittlerrichtlinie nicht so recht eilig? Nun ja,
vielleicht hat es ja irgendwie damit zu tun, dass es in Hannover
die SPD-Version der DVAG namens
AWD
gibt, deren Gründer Carsten Maschmeyer einst seinen Männerfreund
Gerhard Schröder
zur Kanzlerschaft
komplimentierte
und später dessen Ex-Regierungssprecher
Bela Anda
sowie Rentner
Rürup
alimentierte. Vielleicht ist das aber auch alles nur ein großer
Zufall.
Die beiden Unternehmen verbindet außer dem
gemeinsamen Lobbyinteresse ansonsten allerdings eher eine
tief verwurzelte Rivalität.
Der geheimnisvolle Reinfried Pohl
Dem manager magazin zufolge soll Pohl 2007
Platz 67 der reichsten Deutschen bekleidet haben. Als großer
Patriarch lässt sich Gründer Reinfried Pohl gerne feiern, der
1975 dem Finanzstrukturvertrieb OVB von der Fahne gegangen war.
Seine Vita breitete Pohl in seiner Biographie "Ich habe
Finanzgeschichte geschrieben" aus, die nicht nur
Hohn und Spott
nach sich zog, sondern auch einen
kleinen Skandal,
weil DVAG-Leute durch den Kauf dem Buch zu einem höheren Ranking
verhelfen sollten.
Pohls "Finanzgeschichte" besteht im
Wesentlichen darin, den Vertrieb von Bankprodukten und
Versicherungsprodukten zu bündeln und das Vertriebskonzept der
OVB bzw. von
Bernie Cornfeld
zu adaptieren, der ebenfalls mit konservativen Ex-Politikern
hausieren ging. Für die DVAG-Strukkis ist Dr. Pohl ein
Idol
Vielleicht waren Pohls Memoiren der Versuch,
die PR-Wirkung des
Enthüllungsbuchs "Beraten und verkauft"
von Ex-Strukki Wolfgang Dahm zu relativieren. Gegen dieses Buch
war die DVAG vor Gericht zu Felde gezogen und hatte
erfolglos versucht,
97 enthaltene Äußerungen verbieten zu lassen. In diesem Buch
berichtet Dahm von einem befremdlichen Personenkult um Pohl und
vergleicht die Organisation der DVAG mit einer Sekte. In die
gleiche Richtung äußert sich der DVAG-Aussteiger Jens
Klingenbiel auf seiner leicht krawalligen Website
Ex-DVAG.
So stellt sich die Firma als eine Art Familie dar, welche auch
das soziale Nahfeld des einzelnen Handelsvertreters einbinden
möchte. Selbst den Urlaub der Handelsvertreter organisiert man
in DVAG-eigenen Ferienanlagen und Kreuzfahrtkontingenten mit,
während man auf Kritik nicht gut zu sprechen ist.
Der Personenkult um Pohl, der ohne eigene
Wertschöpfung am Handel der Finanzprodukte fremder Anbieter
besser verdient als der Chef der Deutschen Bank, ist außerhalb
der DVAG-Welt nur schwer nachzuvollziehen. So wird der Erfinder
des trivialen Vertriebswegs "Allfinanz" ehrfürchtig als "der
Doktor" verehrt, ein Anruf des Doktors hat den Stellenwert etwa
einer Papstaudienz.
Wenn man das Unternehmen allerdings verlassen
will, ist es auch mit dem familiären Umgangston vorbei. Die
Auszahlung der noch fälligen Provisionen müssen sich die
Handelsvertreter häufig vor Gericht erstreiten. Entsprechenden
Urteile und persönliche Erfahrungen
bloggt
inzwischen ein häufig mit der DVAG befasster Rechtsanwalt (in
Kooperation mit dem Autor). Seit diesem Jahr betreiben auch AWD
und DVAG
Firmenblogs,
wo sie von der schönen Welt des
Versicherungsverkloppens
künden.
Herumdoktern
Nun also spendet "der Doktor" für seine
Wunschkoalition.
Analysiert man das
Spendenverhalten der DVAG,
so fällt auf, dass der Finanzvertrieb 2008 den Anteil der
Spenden an die FDP zulasten der Union erhöht hat und letztes
Jahr mit dem gleichen Betrag von jeweils 100.000 Euro bedachte.
Für die Union, die der DVAG im Vorjahr noch
230.700 Euro wert gewesen war, sind das natürlich nur noch
Peanuts. Die These, ob hiermit der schwächelnde Widerstand gegen
die Verbraucherschutzvorgaben der EU abgestraft werden solle,
ist natürlich Spekulation. Die FDP jedoch, die unter Freiheit
vornehmlich die Gewerbefreiheit
versteht, wird die Signale schon zu deuten wissen.
Quelle: www.heise.de
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Sep 21
Alle reden und
streiten über ihn, jetzt endlich haben wir ihn auch: Die
Ampel- Check Geldanlage der Verbraucherzentrale Hamburg (für
nur 6,90€ einschl. Versandpauschale). Die
Verbraucherzentrale hat tatsächlich für jede Produkte-Gruppe
Ampelfarben eingerichtet,
Rot für „Gefahr“, Gelb für „ein Risiko oder ein Nachteil“
und Grün für „Gas geben“.
Sparbuch/Festgeld und Tagesgeld bekam überwiegend Grün und
nur ein kleines bisschen Gelb,
der Riester-Sparplan hat nur bei der Liquidität Gelb/Rot,
ansonsten überwiegend Grün.
Bundeswertpapiere bekamen überwiegend Grün mit einem
kleinen bisschen Gelb bei Rendite und Liquidität.
Bei der Kapital-Lebensversicherung/privaten
Rentenversicherung war es dann vorbei mit Grün. Hier sahen wir
überwiegend Rot und ein kleines bisschen Gelb.
Das Gleiche war dann auch bei der Rührup-Basis-Rente als
Rentenversicherungsvertrag.
Aktien und Aktien-Fonds bekamen überwiegend ein Grün,
teilweise ein Rot.
Staatliche Anleihen oder Unternehmensanleien,
Bausparverträge und Zertifikate waren dagegen richtig bunt.
Anleihen bekamen viel Grün, viel Rot und bei der Liqidität ein
klares Gelb,
Bausparverträge bei der Sicherheit Grün, bei der
Transparenz Gelb und Zertifikat bei der Transparenz ein klares
Rot.
Ganz Rot wurde es dann bei den geschlossenen
Fonds/Beteiligungen. Sicherheit, Liquidität und Transparenz
waren hier wohl auch Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg
nicht gegeben.
Bei Immobilien war das anders. Hier hat die Farbe Gelb
überwogen.
Bei Gold/Antiquitäten/Briefmarken/Bilder/Kunst haben wir
dann auch alle Farben wieder gefunden.
Ich habe mich sehr über die Einfachheit der Broschüre
gefreut, zumal auch ich - wie viele andere wohl auch - jetzt
endlich das Gefühl hatte, endlich mal etwas verstanden zu
haben.
Wir haben nur leider in der umstrittenen Broschüre andere
Verkehrsschilder stark vermisst. Nicht mal ein Hinweis auf
Stoppschilder, Zebrastreifen oder anderes. Nur Ampeln.
Vielleicht empfiehlt es sich, die Broschüre zusammen
mit den Ideen meines Kollegen Kompa herauszugeben, um die
Straßenverkehrsordnung vollends in die
Finanzdienstleistungsbranche zu integrieren.
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Sep 20
Wussten Sie eigentlich, dass die Allfinanz Deutsche
Vermögensberatung AG DVAG seit dem Jahr 2000
1,1 Mio. Euro an die CDU zu 72,3 % und an die FDP zu
27,7 % gezahlt hat? Am 10.12.2008 erhielt die CDU
100.000,00 €, fünf Tage später die FDP ebenfalls 100.000,00
€.
Die Deutsche Vermögensberatung DVAG ist auf der Seite
nicht verzeichnet. Offensichtlich zieht man dafür
ausschließlich die Tochter heran. Sie steht damit auf Platz
13 der so genannten Großspender, knapp hinter Porsche und
der Commerzbank.
Ganz vorne ist die VB der Bayrischen Metall- und
Elektro-Industrie, gefolgt von der Deutschen Bank AG und
Daimler-Chrysler.
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Nachdem der BGH bekanntlich nun auch
Werbeemails verboten hatte, fragt sich, was man denn
überhaupt noch darf, um Werbung zu machen. Schließlich
wurde ja bereits durch
Gesetz verboten und unter Strafe gestellt, wenn man ohne
vorherige Einwilligung des Angerufenen “kalte” Werbeanrufe
machen dürfe.
Nun kamen gewitzte Betroffene auf die Idee, dass man ja
aber vorab anrufen könne, um sich die erforderliche
Einwilligung geben zu lassen.
Ungefähr mit dem Inhalt “Hallo Herr…, ich rufe nicht an,
um Ihnen ein tolles Versicherungsprodukt zu veraufen,
sondern nur deshalb, dass Sie mir erlauben, dass ich bei
Ihnen anrufen darf. Ich bitte um eine Einwilligung….”
Wir Rechtsgelehrten waren uns in einem bekannten
Internet-Forum jedoch einig, dass auch das nicht erlaubt
ist. Man stritt sich noch um den jeweiligen Paragraphen, der
anzuwenden wäre. Im Ergebnis bestand jedoch Einigkeit, dass
auch dieser Trick einen Verstoß darstellen würde.
Also Vosicht bei Tricks!
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Sep 18
Der
BGH hatte jüngst entschieden, dass bereits die
unverlangte Zusendung einer E-Mail ausreicht, um einen
Unterlassungsanspruch des Betroffenen auszulösen. Der BGH
begründete dies damit, dass auch bei nur einer E-Mail
bereits der Betriebsablauf beeinträchtigt werde, da ein
zusätzlicher Arbeitsaufwand durch das Sichten und
Aussortieren unerbetener E-Mails entstehe. Auch könnten
zusätzliche Verbindungskosten entstehen, so der BGH.
Die Zusendung
von elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche
Einwilligung des Empfängers ist – so der BGH - rechtswidrig.
Sind Absender und Empfänger der E-Mail keine Mitbewerber,
ergebe sich der Unterlassungsanspruch des Betroffenen aus
dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
Der BGH möchte
den Begriff der “Werbung” weit fassen. Es handele es sich um
Werbung bei “jeder Äußerung bei der Ausübung eines Handels,
Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den
Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu
fördern”. Dazu zähle auch schon die bloße Darstellung einer
Geschäftstätigkeit gegenüber dem Empfänger.
BGH, Beschluss
vom 20.05.2009, Az. I ZR 218/07
§§ 8 UWG; 823,
1004 BGB
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Sep 14
Am 04.09.2009 entschied das Hessische Landesarbeitsgericht,
dass die Arbeitsgerichtsbarkeit für Streitigkeiten zwischen
Vermögensberatern und der Deutschen Vermögensberatung DVAG
zuständig sind. Bei dem „alten“ Vertrag, in dem die Ausübung
einer anderweitigen Beratungs-, Vermittlungs- oder
Verkaufstätigkeit verboten ist, handelt es sich um eine
Eigenschaft als Ein-Firmen-Vertreter.
Zudem hat der Vermögensberater in den letzten sechs Monaten
nicht mehr als 1.000,00 € im Durchschnitt verdient. Auf diesen
Zeitraum ist auch dann abzustellen, so das Gericht, wenn der
Vermögensberater in dem Zeitraum nichts verdient hätte.
Im Übrigen stellt das Hessische Landearbeitsgericht
ausschließlich auf den tatsächlichen Verdienst (Zufluss) ab.
Schließlich, so das Landesarbeitsgericht, soll nach der
Begründung des Gesetzesentwurfes Handelsvertretern der Weg zu
den Arbeitsgerichten eröffnet sein, die wegen der Höhe ihres
Einkommens einem Arbeitnehmer vergleichbar sind. Und dann muss
ausschließlich auf die gezahlte Vergütung abgestellt werden.
Gleichgültig ist es auch, ob der Vermögensberater noch
weitere Anwartschaften auf Provisionen hat. Abzustellen ist
einzig und allein auf das, was ausgezahlt wurde.
Die Deutsche Vermögensberatung DVAG argumentierte damit,
bei der Abrechnung handele es sich um ein so genanntes
Kontokorrent. Hier werde mit Gegenforderungen auf- und
verrechnet, im Rückstellungskonto würden Beträge als
Risikoabsicherung landen, die bei der Berechnung der
Provisionsgrenze mit angerechnet werden müssten.
Der
BGH entschied am 12.02.2008, dass als bezogene Provision
“alle unbedingt entstandene Provisionen” zählen. Dazu gehören
offensichtlich nicht die Rückstellungen, da sie erst dann
verdient sind, wenn ein Vertrag eine bestimmte Haftungszeit
überlebt hat. Der BGH wollte aber Provisionen mit anrechnen,
die im Wege einer Verrechnung zwar verdient, aber nicht
ausgezahlt wurden.
Dies wäre z.B der Fall gewesen, wenn der Handelsvertreter
mehr als 1000€ an Provisionen “erarbeitet” hätte, er aber
weniger ausgezahlt bekommen hätte, wenn ihm Provisionen wegen
eines stornierten Vertrages wieder abgezogen würden.
Alles verstanden? Im Dschungel der “Verrechnungen”, der
umfangreichen vom BGH ausgelösten Rechnungsprüfungen (was
gehört denn nun zu den verdienten Provisionen..) hatte das LAG
einen neuen - wie wir finden zutreffenden Ansatz - gefunden.
Nun kommt es nicht mehr darauf an, was “durch Verrechnung”
verdient wurde, sondern was ausgezahlt wurde.
Gegen den Beschluss ist die Rechtsbeschwerde vor dem
Bundesarbeitsgericht zugelassen.
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Sep 13
Karlsruhe Akte.
XI ZR 121/08
Die Klägerin
beteiligte sich nach entsprechender Beratung der beklagten
Bank mit einem Anlagebetrag in Höhe von 25.000 € an einem
Medienfonds.
Dieser
entwickelte sich nicht wie erhofft. Die Klägerin meint, die
Beklagte habe Beratungspflichten verletzt. Sie macht
verschiedene Beratungsfehler geltend. Unter anderem beruft sie
sich darauf, sie sei nicht darüber aufgeklärt worden, dass die
Beklagte für die Vermittlung von Anlegern Provisionen in Höhe
von 8,25% bis 8,72% des Nominalkapitals aus den Anlagegeldern
erhalten habe. Zudem sei sie nicht darüber unterrichtet
worden, dass das nach dem Prospekt an einen Dritten zu
zahlende Agio in Höhe von 5% als Rückvergütung (sog.
“Kick-Back-Zahlung”) an die Beklagte ging.
Das Landgericht
hatte am 9.8.2007 die auf Rückabwicklung ihrer Kapitalanlage
gerichtete Schadensersatzklage abgewiesen. Das
Berufungsgericht, das OLG, hatte die Berufung der Klägerin am
19.3.2008 zurückgewiesen. Dagegen wurde vor dem
Bundesgerichtshof die Revision zugelassen. Am Mittwoch wird in
Karlsruhe verhandelt..
LG Hannover - 8 O
277/06, OLG Celle - 3 U 218/07 (veröffentlicht WM 2008, 1270)
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10
Am 25.
August 2000 schrieb Dr . Lach mal wieder über großartige
Entwicklungen bei der Deutschen Vermögensberatung DVAG.
Angeblich habe man über
1.000 neue Vermögensberater hinzugewinnen können. Den
Zeitraum gab Dr. Lach lieber nicht an. Schaut man auf die
Homepage der DVAG - Deutsche Vermögensberatung -, so sollen es 37.199 Vermögensberater sein,
also weit mehr als nur 1.000 - seit Gründung der DVAG.
Beinahe lustig anmutet jedoch die Behauptung, die
Vermögensberater würden exzellent ausgebildet, wo doch fast im
gleichen Atemzug die kollektive Einstellung der Weiterbildungen
in einem internen Rundbrief angekündigt wurden.
Dass Weiter- und Fortbildungen dem geplanten Denkmal Dr.
Pohls zum Opfer fallen, hatte Lach lieber nicht erwähnt.
Weil die DVAG - Deutsche Vermögensberatung - nicht börsennotiert sei, so Lach weiter, würde
man morgens beim Zeitung lesen auch keine Schreckensmeldungen
finden können. Nun, Herr Dr. Lach, Schreckensmeldungen findet
man trotzdem, zur Genüge, auch ohne Zeitung!
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Sep 09
Jetzt einmal etwas in eigener Angelegenheit zum Lieblingsthema
der Anwälte: die Rechtschutzversicherung. Die Stiftung
Warentest hat in einem Test Heft 8/2009
Rechtsschutzversicherungen geprüft.
Wir können uns an einen Test erinnern, der schon sehr lange
her ist. Dort hatten die AdvoCard und die Bruderhilfe mit
guten und günstigen Leistungen als Testsieger abgeschnitten.
Vorbei ist die Zeit - mittlerweile ist es laut Stiftung
Warentest völlig anders.
Die Stiftung Warentest bewertete jetzt die Alte Leipziger,
Rechtsschutzunion, Auxilia, D.A.S., HDI-Gerling, Roland, BGV
Badische und die Concordia mit gut.
Von DEURAG bis Direct Line war alles nur Mittelmaß, auch
die von der Deutschen Vermögensberatung DVAG verkaufte
AdvoCard.
DA-Direkt und GVO Gegenseitigkeit waren gar nur
ausreichend.
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Sep 08
Als mich vor einem halben Jahr ein TV-Journalist, der einen
Beitrag über die
DVAG - Deutsche Vermögensberatung -machte, auf wirklich krasse Fälle ansprach, war dieser
hier meine erste Wahl. Aus Rücksicht auf das damals laufende
Verfahren wurde er nicht verwendet. Versprechungen
Die Mandantin hatte als in ihrem Land politisch Verfolgte in
Deutschland eine neue Heimat gefunden. Sie hatte eine ihrem
Studium halbwegs entsprechende Stelle angetreten, als irgendein
freundlicher DVAGler die sehr kommunikative und selbstsicher
auftretende Frau schließlich für die DVAG - Deutsche
Vermögensberatung - gewann. Man stellte
ihr ein Monatseinkommen iHv 3.500,- bis 4.000,- Euro in
Aussicht.
Nach anfänglichen Erfolgen stellte sich bald Ernüchterung
ein. Als Vermögensberaterin hatte sie kein eigenes Büro, sondern
musste die Kundschaft nach deren Dienstschluss in den
Abendstunden zu Hause aufsuchen, häufig in “schlechten Gegenden”
einer für ihre hohe Kriminalitätsrate bekannten Millionenstadt.
Sie berichtete, dass sie mit Duldung des Führungspersonals in
ihrer DVAG-Struktur ausländerfeindlich gehänselt wurde. Da sich
in ihrer Gruppe überdurchschnittlich viele Strukkis
ausländischer Herkunft befanden, erachteten es einige als
humorvoll, diese als “Die Banditen-Gruppe” zu verspotten.
Frust
Der Alltag wurde für die Mandantin immer frustrierender. Was
sie am meisten störte, war die Tatsache, dass ihr Vorgesetzter
von ihr Geschäftspraktiken forderte, die zwar die Provision
optimierten, den Kunden jedoch übervorteilten. Der Mandantin,
die aufgrund ihres politischen Hintergrunds ein besonders
ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden hatte, widerstrebte dieses
Ansinnen zutiefst. Es kam, wie es kommen musste: Der Druck
schlug sich aufs Gemüt und auf die Gesundheit. Einen Arzt konnte
sie sich nicht leisten - obwohl es ihr Job war, andere vom
Abschluss einer Krankenversicherung zu überzeugen. (Da
Handelsvertreter im Finanzvertrieb häufig sehr schlecht bei
Kasse sind, dürfte dieser ironische Zustand keine Seltenheit
sein.)
Kündigung und Auflösungsvertrag
Da sie schließlich nichts mehr verkaufte und sie der Großteil
der “Familie” nur noch anwiderte, kündigte sie. Doch weil sie
sich inzwischen eine Struktur nach oben gearbeitet hatte, war
ein neuer Handelsvertreter-Vertrag aufgesetzt worden - mit neuer
Kündigungsfrist von neun Monaten. Dies bedeutete, dass die
“freie Handelsvertreterin” noch ein geschlagenes Dreivierteljahr
an die DVAG - Deutsche Vermögensberatung - gebunden war. Die DVAG ließ sich schließlich auf
einen gegenseitigen Aufhebungsvertrag ein. Das
Handelsvertreterverhältnis hätte zum 30.06.2008 auslaufen
sollen. Das Vertragsdokument müsse noch vom Prokuristen der DVAG
in Frankfurt gegengezeichnet werden
Als es die Mandantin anmahnte, bekam sie eine SMS, der
Vertrag sei gegengezeichnet und liege in der Geschäftsstelle.
Sie möge noch bestimmte Arbeitsunterlagen abgeben, dann würde
das Vertragsdokument ihr zugesandt. Wurde es aber nicht.
Neuer Job
Die Mandantin hatte inzwischen ab 01.07.2008 (also nach
plangemäßer Vertragsbeendigung) eine neue Stelle angetreten -
zwar wieder als Handelsvertreterin in der Finanzbranche, jedoch
in einer “richtigen Bank” mit vernünftigen Büros, ohne
Strukturvertrieb, stattdessen mit einer ernsthaften
Arbeitskultur. Dies wurde der
AVAD
mitgeteilt, die koordiniert, dass kein Handelsvertreter
gleichzeitig für konkurrierende Vertriebe arbeitet.
Durchgestrichene
Unterschriften
Eigentlich hätte die DVAG - Deutsche Vermögensberatung - laut Plan die Mandantin zum
30.06.2008 abmelden müssen. Hatte sie aber nicht. Nachdem das
Dokument für die Vertragsauflösung schon über einen Monat
überfällig gewesen war, mahnte es die Mandantin nochmals an.
Darauf sandte ihr die DVAG - Deutsche Vermögensberatung - den begehrten Auflösungsvertrag,
inklusive Unterschrift des Prokuristen - jedoch durchgestrichen.
Man hätte sich die Sache noch einmal überlegt. Da sie bei
einem Konkurrenzunternehmen angefangen habe, sah man sich an die
Zusage nicht mehr gebunden und betrachtete den Handelsvertrag
als nach wie vor gültig. Die Mandantin müsse die neun Monate
Kündigungsfrist einhalten und dürfe während dieser Zeit auch
nicht für einen Mitbewerber arbeiten.
Die DVAG - Deutsche Vermögensberatung - argumentierte, die Mandantin hätte gegen
ihren Handelsvertreter-Vertrag verstoßen - obwohl der Vertrag
laut Aufhebungsvertrag zum 30.06.2008 hätte auslaufen sollen und
keinerlei nachvertragliche Konkurrenzklausel vereinbart gewesen
war. Dass diese Betrachtungsweise ein Zirkelschluss
ist, bedarf keines Kommentars.
Zynismus pur
Betrachten wir einmal die Interessenlagen:
Die Mandantin hatte schon seit längerem keine Verträge mehr
erwirtschaftet und schloss jede weitere Tätigkeit für die DVAG
aus. Die DVAG - Deutsche Vermögensberatung - hatte nicht das geringste wirtschaftliche
Interesse daran, die Mandantin im Unternehmen zu behalten, war
ja sogar mit der Kündigung einverstanden gewesen.
Da Strukkibuden aber mit ihrem Personal keine unmittelbaren
laufenden Kosten haben (anders als echte Arbeitgeber), kostet es
sie auch nichts, den Strukki für nichts und wieder nichts im
Vertrag zu halten. Es war eine reine Gängelung. Die Mandantin
hatte sich gemäß dem Auflösungsvertrag korrekt verhalten. Sie
war von der DVAG nie gefragt worden, ob sie bei einer
konkurrierenden Firma anfangen möchte.
Die Mandantin jedoch, die als Handelsvertreterin naturgemäß
keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld etc. hat, war ohne
Einkommen. In einer Zeit, in der es für Menschen reiferen Alters
immer schwieriger wird, einen Arbeitsplatz zu finden, wurde die
Mandantin aus purer Schikane vom Antritt der neuen Stelle
gehindert. Da offiziell der (wirtschaftlich wertlose)
Handelsvertretervertrag lief, waren auch keine Sozialleistungen
möglich.
Psychologischer Druck
Das Verhalten der DVAG - Deutsche Vermögensberatung - ist mir bis heute vollkommen
unverständlich. Es ging einzig und alleine darum, an der
Mandantin, die sich zu jeder Zeit ehrlich verhalten hatte, ein
Exempel zu statuieren. Die DVAG verlässt man halt nicht so
einfach.
Warum, liebe DVAG - Deutsche Vermögensberatung -, warum habt ihr die Frechheit besessen, das
Dokument mit den durchgestrichenen Unterschriften zuzusenden? Um
der Mandantin noch mal vor Augen zu führen, wie nahe sie ihrer
Freiheit gewesen war? Das sind psychologische Methoden, die in
einem seriösen Unternehmen nicht ansatzweise etwas zu suchen
haben. Werdet ihr demnächst auch tote Katzen an die Türen
unbotmäßiger Vermögensberater nageln, um sie einzuschüchtern?
Zynische Prozesstaktik
Als die Mandantin sich schließlich vor dem Arbeitsgericht die
Wirksamkeit des Auflösungsvertrags festgestellt haben wollte,
ließ sich die DVAG zum Thema nicht ein, sondern bestritt in der
mündlichen Verhandlung die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts.
Auch die Richterin, die eigentlich über das materiellrechtliche
Problem des Zustandekommens des Auflösungsvertrags verhandeln
wollte, konnte die DVAG nicht verstehen. Die Mandantin, die
extra weit angereist war, konnte ihr Anliegen nicht vorbringen
und war außer sich vor berechtigter Empörung.
Im nun anschließenden schriftlichen Verfahren reizte die DVAG
die Fristen aus, ließ sich eine urlaubsbedingte Nachfriste
gewähren (haben die nur einen Anwalt?!?), hielt das Gericht mit
seltsamen Berechnungen über das im Arbeitsrecht bei
Handelsvertretern wesentliche Schwelleneinkommen von 1.000,-
Euro auf, usw., sodass alleine die Entscheidung über den
richtigen Rechtsweg - welch Zufall! - praktisch bis März 2009
dauerte - der Vertrag also ohnehin ausgelaufen war. Während
dieser Zeit war die Mandantin ohne Einkommen zum Leben gewesen,
aber natürlich mit Anwaltskosten konfrontiert. Offensichtlich
hatte die DVAG - Deutsche Vermögensberatung - damit gerechnet, dass die Mandantin von
vorneherein aus wirtschaftlichen Gründen aufgibt - die
Kriegskasse der DVAG - Deutsche Vermögensberatung - ist bekanntlich unendlich.
Ende vom Lied
Nachdem das Arbeitsgericht Frankfurt in einer überraschenden
Entscheidung den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten verneinte,
weil die DVAG - Deutsche Vermögensberatung - in ihren Verträgen neueren Datums eine Klausel
geändert hatte und das Gericht der Rechtsauffassung der DVAG -
Deutsche Vermögensberatung - gefolgt war, gab die Mandantin schließlich auf, zumal sich
inzwischen ja das ursprüngliche Klageziel erledigt hatte. Außer
Spesen nichts gewesen.
Die Mandantin hat die für sie schwierige Zeit irgendwie
gemeistert. Der Prozess hat ihr psychisch nochmals zugesetzt. An
ihrem neuen Arbeitsplatz ist sie aufgeblüht. Dort arbeitet sie
in einem vernünftigen Arbeitsklima, sie hat ein brauchbares
Einkommen, und niemand verlangt von ihr, nervtötenden
Tschacka-Tschacka-Veranstaltungen mit dem lieben Patriarch Herrn
Pohl und seinen Freunden beizuwohnen. Das Thema DVAG möchte sie
so schnell wie möglich vergessen.
Fazit
Wir lernen:
- Die DVAG - Deutsche Vermögensberatung - mag
unendlich reich sein, zu verschenken hat sie aber nichts.
- Wenn man sich von der DVAG - Deutsche Vermögensberatung - abwendet, dann wird die
“Familie” auf einmal sehr nachtragend und pampig.
- Einzelschicksale interessieren bei der DVAG - Deutsche
Vermögensberatung - nicht.
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Sep 05
In den früheren Verträgen zwischen der Deutschen
Vermögensberatung DVAG und den Vermögensberatern war pauschal
eine Vertragsstrafe vereinbart. Am 03.11.2006 bestätigte das
Landesarbeitsgericht Hamm eine Entscheidung der ersten Instanz,
wonach diese Vertragsstrafe aus den Gründen des Übermaßverbotes
gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist.
Auch wenn ein Vermögensberater Kaufmann ist im Sinne des § 13
BGB, so unterliegt die Prüfung des Vermögensberatervertrages der
AGB-Kontrolle (§ 310 Abs. 1 BGB), so das Gericht. Für die
Inhaltskontrolle ist zumindest § 307 BGB maßgebend. An diesen
Grundsätzen muss die Vertragsstrafe gemessen werden.
Danach sind Vereinbarungen unwirksam, wenn sie den
Vertragspartner gegen Treu und Glauben angemessen
benachteiligen.
Soweit das Vertragsstrafeversprechen nicht nach der
objektiven Schwere der Vertragspflichtverletzung und nach den
Grad des Verschuldens differenziert, so dass selbst leichteste
Fahrlässigkeit die Vertragsstrafe in voller Höhe auslöst, so ist
dies unbillig, so das Landesarbeitsgericht Hamm.
Um weitere vernichtende Entscheidungen zu verhindern, wurden
die Vertragsstraferegelungen im Jahr 2007 bei allen
Vermögensberatern angepasst.
Die alte, unzulässige Vertragsstrafenregelung kommt jedoch
jetzt wieder zur Anwendung, zwar nicht in den
Vermögensberaterverträgen, sondern in den Aufhebungsverträgen.
Dort wird der Vermögensberater verpflichtet, für einen langen
Zeitraum keine Tätigkeit im Wettbewerb anzunehmen. Für den Fall
eines Verstoßes wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 €
fällig.
Diese Regelung war kürzlich Gegenstand einer gerichtlichen
Überprüfung in einer mündlichen Verhandlung. Das angerufene
Gericht, ein Landgericht, wollte sich jedoch einer Prüfung von
so genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht annehmen,
weil hierfür angeblich kein Platz wäre, zumal nach Ansicht des
Gerichts der Vermögensberater Kaufmann wäre. Eine Entscheidung
ist hier noch nicht ergangen.
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Sep. 04
Nachdem im letzten Jahr im Oktober der Kollaps des
Bankensystems fast bevorstand, mehren sich die Hinweise auf eine
erneute Zuspitzung der Lage. Es ist kein Geheimnis, dass die
Banken ausschließlich durch Änderungen ihrer Bilanzierungen keine
Verluste mehr präsentieren müssen. An der eigentlichen
Problematik, die im letzten Jahr fast zum Zusammenbruch des
Bankensektors geführt haben, hat sich nichts geändert. Im
Gegenteil, durch die momentane Kreditklemme und den drohenden
Anstieg der Arbeitslosigkeit, werden nun auch Banken betroffen,
die von der ersten Welle der Finanzkrise nicht betroffen waren.
Ein Zusammenbruch der Deutschen Bank wäre der Supergau für das
Finanzwesen.
Der Anstieg von Gold und Silber in den letzten Tagen, lässt
zumindest vermuten, dass wir kurzfristig mit neuen Horrormeldungen
zu rechnen haben.
Sehr auffällig ist auch der Verkauf von Deutsche Bank Aktien
durch Manager des Unternehmens in den letzten Tage:
Zeitraum: 19.08.-27.08.2009

Quelle: Deutsche Bank
Warten wir es ab, ob es der Bundesregierung weiterhin gelingt,
die Menschen bis zur Wahl über den tatsächlichen Ernst der Lage im
unklaren zu lassen.
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Sep 02
Mein Gott, die DVAG lässt in ihrem Blog einen kritischen
Kommentar zu, den nicht einmal ich gewagt hätte, zu verfassen.
Zufällig
gelesen am 25.8.2009, geschrieben von einem Max Mustermann
unter dem Stichwort Kommentar:
“Ich wurde selbst einmal von einem Vermögensberater
betreut und musste feststellen, dass er beim
Vertragsabschluss meine bester Freund war aber als ich Ihn
gebraucht habe er nicht mehr für einen zu sprechen war. Ich
finde es auch sehr unseriös LV oder RV incl. aller Dynamiken
zu verkaufen. Das passiert hier bei fast jedem der mit einem
Vermögensberater zu tun hat. Ich war auch einmal auf so
einem sogenannten Info-Abend wo ich miterleben musste, dass
von seiten des Direktionsleiters wirklich massiv Druck
ausgeübt worden ist um an neue Adressen zu kommen. Dies war
auch in anderen Direktionen so.”
Hatte Herr Lach da noch Urlaub, und hat sich deshalb dieses
Ei ins Nest legen lassen?
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Sep 01
Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hatte ein
Produktinformationsblatt zur Diskussion gestellt, mit der
Anregung, es danach zu vervollständigen. Mittlerweile ist dies
vervollständigt worden und wurde so als
Muster im Internet angeboten. Zuvor hatte Frau Aigner die
wesentlichen Ziele im Rahmen eines – wie sie es selbst genannt
hat –
Thesenpapiers zusammengestellt. Frau Aigner möchte mehr
Transparenz, eine bessere Beratung der Kunden. Insbesondere will
sie, dass der Kunde erfährt, ob es sich um einen Honorarberater
handelt oder jemanden, der vom Verkauf von Finanzprodukten
profitiert.
Nun wird darüber gestritten, ob das Informationsblatt für die
Geldanlagen die Kosten ausweisen soll, die der Berater für den
Abschluss kassiert. Der
zentrale Kreditausschuss (ein Verbandszusammenschluss der
Volksbanken, Deutscher Banken, öffentlicher Banken, Deutscher
Sparkasse und Deutsche Hypothekenbanken) soll sich dagegen zur
Wehr gesetzt haben. Ebenso hatte sich der Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. dagegen gewehrt.
Schaut man sich die
Mitglieder an, allen voran die AachenMünchener, so weiß man,
woher der Wind weht. AachenMünchener wird ausschließlich
vertrieben von der Deutschen Vermögensberatung AG ( DVAG ).
Dagegen soll der
Bundesverband Finanz-Planer e.V. die Forderungen von Frau
Aigner begrüßen.
Nun kurz vor der Bundestagswahl sah sich der
AfW-Bundesverband-Finanzdienstleistung e.V. berufen, alle
Parteien anzuschreiben und eine Stellungnahme zu verschiedenen
Fragen zu erhalten. Die -mitunter sehr zahnlosen und wenig
überraschenden- Antworten wurden nunmehr
veröffentlicht.
Als neuestes
Fördermitglied wurde beim AfW kürzlich die Generali
Deutschland Sicherungs- Management GmbH begrüßt. Der
Mutterkonzern wird bekanntlich von der DVAG vertrieben.
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Aug 31
Warum nicht einmal Versicherungen per Los verkaufen? Nach
dem Motto „Jetzt gewinne ich, was ich will“ wurde im Internet
eine Tombola mit 50-Cent-Losen angeboten.
Das Landgericht Köln hat am 07.04.2009 unter dem
Aktenzeichen 33 O 45/09 einen Riegel davor geschoben und dies
verboten.
Der Betreiber verhalte sich wettbewerbswidrig, da er gegen
das Glücksspielverbot im Internet verstoße. Es greife hier
auch nicht die Ausnahme gemäß Rundfunkstaatsvertrag, der
Gewinnspiele, deren Einsatz nicht mehr als 50 Cent betrage,
erlaube. Schließlich könne bei der hier streitigen Tombola das
Entgelt jeder Zeit in 50-Cent-Schritten erhöht werden.
Dies verstoße gegen §§ 3,4 GlöStV; 8 a RStV
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29
Gerade erst Ende letzten Jahres hatte eine von dem
Verbraucherministerium in Auftrag gegebene Studie die
Beratungsqualität kritisiert: zu viele Storni seien Hinweis auf
schlechte Beratung. Stornierungen seien demnach immer ein
Indiz für Falsch- oder Schlechtberatungen.
Man hatte gesetzliche Änderungen gefordert. Ein paare wenige
wurden umgesetzt. Hat es was gebracht?
Das
Versicherungs-Journal hatte am 26.08.2009 aktuelle
Stornoquoten von Lebensversicherungen veröffentlicht. Wie es
schon zu befürchten war, waren die Stornoquoten ähnlich schlecht
wie zuvor.
Die Frühstornoquote sank im Vergleich zum Vorjahr nur von
13,39 auf 11,68 %.
Interessant ist ein Blick auf diesen Beitrag des
Versicherungs-Journals, der Schaubilder über die Bestandsstornos
veröffentlicht. Da lag die Hannoversche mit einer Quote von nur
1,58 % auf Rang 1, die AachenMünchener war von 81 Versicherungen
die 8- schlechteste, lag also auf Rang 74.
Bei der Frühstornoquote sah es nicht viel besser aus.
Schlechteste Versicherung war hier die Hamburg Mannheimer mit
einer Stornoquote von 16,24 %, gefolgt von der Zürich Deutschen
Herold mit 12,66 % und der AachenMünchener mit 12,21 %.
Die Hamburg Mannheimer hat ihren eigenen umstrittenen
Strukturvertrieb, die AachenMünchener wird von der Deutschen
Vermögensberatung DVAG verkauft und die Zürich Deutsche Herold
von der Bonn-Finanz, dem AWD, und anderen Vertriebsgruppen.
Die fragwürdigen Pyramiden-Strukturen einiger Vertriebe
erweisen sich offensichtlich als Hemmschuh bei den Bemühungen,
die Beratungsqualität zu verbessern.
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Aug 27
Im Mai 2009 entschied das Landgericht Frankfurt am Main, dass
die deutsche Vermögensberatung DVAG nicht verpflichtet sei,
einem ehemaligen Vermögensberater einen Ausgleichsanspruch gemäß
§ 89 b HGB
zu zahlen. Voraussetzung des § 89 b HGB ist, dass
1.
das Unternehmen erhebliche Vorteile aus der Geschäftsverbindung
mit neuen Kunden hat und
2.
der Handelsvertreter durch die Vertragsbeendigung
Provisionsansprüche verliert (sog. Provisionsverzichtsklausel
beim Versicherungsvertreter) und
3.
die Zahlung eines Ausgleiches der Billigkeit entspricht.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat immer wieder
entschieden, dass ein Vermögensberater gemäß Vertrag nicht auf
seine Provisionen verzichtet. Schließlich erhalte der
Vermögensberater sämtliche Provisionen, die ihm vertraglich
zugesichert wurden.
Betreuungsprovisionen erhält er deshalb nicht mehr, weil er
die Kunden nicht mehr betreut.
Vermögensberater gingen mithin beim Landgericht Frankfurt
stets leer aus, weil der Vermögensberater angeblich keine
Provisionsverluste habe.
Der europäische Gerichtshof hat in einem
Urteil vom 26.03.2009 unter dem Aktenzeichen C -348/07
Bedenken gegen die gesetzlichen Regelungen erhoben. Diese wurde
in der
Handelsvertreterrichtlinie 86/653/ EWG vom 18.12.1986
bereits angepasst.
Der europäische Gerichtshof meint nämlich, dass der
Provisionsverlust allenfalls ein Beispiel sein kann, jedoch
nicht eine eigenständige Voraussetzung. In der neuen
Handelsvertreterrichtlinie wurde die Voraussetzung des
Provisionsverlustes gestrichen!
Welche Auswirkungen dies auf laufende und zukünftige
Verfahren hat, bleibt anzuwarten.
Dennoch wird die Gesetzesänderung Vertreter begünstigen,
welche hauptsächlich einmalige Abschlussprovisionen und geringe
Folgeprovisionen erhalten haben. Ob dies das Landgericht
Frankfurt am Main in dem oben genannten Fall zu einer Änderung
der ständigen Rechtsprechung bewegen kann, bleibt abzuwarten.
Vermögensberater können wieder Hoffnung schöpfen
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Aug 26
Unsere hochgeschätze Bundeskanzlerin hat für unseren besten
Bankmanager der Welt Joe Ackermann eine nette kleine
Geburtstagsparty im Bundeskanzleramt veranstaltet. Böse Zungen
behaupten, dass es sich hierbei um eine rein private Party
gehandelt hat, die auf Kosten der Steuerzahler stattgefunden haben
soll. Damit wir alle in den Genuss einer Feier in solch gehobenen
Rahmen kommen, gibt es auf dem nachfolgenden Link ein
Antragsformular.
Bitte füllen Sie dieses Formular heute noch aus. Wer weiß, ob
das Angie nach dem 27.09. noch Partys veranstaltet.
HIER KLICKEN!
In nächster Zeit, versuche ich den Link zu den
Antragsformularen für die Milliardenhilfe für Privathaushalte und
den Urlaubs-Dienstwagen hier zu veröffentlichen.
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Aug 24
Am 16.07.2009 entschied
der Bundesgerichtshof, dass ein Makler dafür haften muss,
wenn er über Fristen (hier Fristen zur ärztlichen Feststellung
einer Invalidität) den Kunden nicht informiert. Der Makler
hatte bereits vor dem Oberlandesgericht verloren. Die
Entscheidung wurde lediglich bestätigt.
Am 04.08.2002 erlitt der Kläger einen Motorradunfall in der
Schweiz. Der Makler unterstützte den Kläger bei der
Geltendmachung der Ansprüche gegen die verschiedenen
Versicherer. Innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall gab keiner
der behandelnden Ärzte eine schriftliche Erklärung über die
unfallbedingte Invalidität des Klägers ab.
Deshalb hatte sich der Unfallversicherer auf die
Ausschlussfrist gemäß § 7 Abs. 1 der Versicherungsbedingungen
berufen und zahlte nicht.
Der Makler habe dem Kläger gegenüber eine Nebenpflicht
verletzt und hafte deshalb gemäß § 280 Abs. 1 BGB. Die Klausel
sei für einen Versicherungsnehmer nicht einfach zu verstehen und
nicht erkennbar. Der Makler mit allen Erfahrungen hätte über die
Klausel informieren müssen.
Zwar hätte der Kläger die Lektüre der
Versicherungsbedingungen lesen müssen. Diese Verpflichtung
bestand jedoch nur gegenüber dem Versicherer, nicht jedoch
gegenüber dem Makler, so dass sich der Makler darauf nicht
berufen kann.
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Aug 20
Am 18.8.09 wurde vor dem
Landgericht Hannover über den Tatbestandsberichtigungsantrag
der DVAG verhandelt.
Wir berichteten.
Die DVAG meinte, das Gericht habe in dem Urteil den
Sachverhalt, wer die Nr. 1 sei, falsch erfasst.
Dies sah das Gericht nicht so und wies den Antrag ab. Nunmehr
geht der Rechtsstreit darüber, ob sich die DVAG als weltweit
Nr.1 und ob sich der AWD unabhängig nenen darf, in die 3. Runde
vor das Oberlandesgericht.
Erfahrungsgemäß kann das jetzt noch lange dauern. Bis das OLG
eine Entscheidung fällt, düften beide eh ihre Werbesprüche in
den Keller verbannt haben.
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Aug 16
Am 24.06.2009 entschied der
BGH darüber, welchen Schaden ein Handelsvertreter zu leisten
habe, der bei einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit erwischt
wird. Es ging um den so genannten „entgangenen Gewinn“. In
diesem Fall hat ein Versicherungsvertreter Kundenlisten benutzt,
um fremde Versicherungen zu vermitteln. Darin ist ein Verstoß
gegen das Wettbewerbsverbot zu sehen. Dies löst einen Anspruch
auf Schadenersatz aus. In diesem Fall hatte das Unternehmen
eine Vertragsstrafe vertraglich vorgesehen. Mit dieser
Vertragsstrafe ist das Unternehmen jedoch in allen Instanzen
gescheitert, auch vor dem BGH. Schließlich verstoße dies gegen §
340 Abs. 2 BGB und ist wegen unangemessener Benachteiligung des
Vertragspartners auch im Verhältnis unter Kaufleuten unwirksam.
Dann nahm die Versicherung eine eigene Schadenrechnung vor.
Man hatte den entgangenen Gewinn mit etwa 34.000,00 € errechnet.
Nun sagt der BGH, dass das Gericht gemäß § 287 ZPO die Höhe
des Schadens schätzen darf. Selbst wenn der Vortrag der
Versicherung Lücken oder Unklarheiten enthält, darf eine Klage
deshalb nicht abgewiesen werden. Es genügt, wenn der
Schadenvortrag grob nachvollziehbar ist.
Mithin hat der BGH die Entscheidung des Oberlandesgerichts
aufgehoben und an dieses zurückverwiesen.
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Aug 10
Mal eben so nebenbei will sich Dr. Pohl, Gründer der DVAG -
Deutsche Vermögensberatung AG -, in
Marburg ein Denkmal setzen. Für ein neues
Informations- und Congresscentrum lässt er mal gerne 40 Mio
Euro springen. Baubeginn diesen Sommer. Ein teures Denkmal. Um
dies zu finanzieren, hat die DVAG - Deutsche Vermögensberatung
AG - schnell mal interne Leistungen
gekürzt. Im aktuellen mitarbeiterinternen Schnellbrief heißt es:
“Möglicherweise erschwert die Vielfalt an Reisen,
Seminaren, Workshops und
Meetings die Konzentration auf den Kern unserer Arbeit, nämlich
die
Kundenberatung und den Unternehmensaufbau. Wir haben uns deshalb
entschlossen, Ihnen im zweiten Halbjahr zusätzlichen Freiraum zu
verschaffen und die geplanten Aktivitäten im Seminar- und
Veranstaltungsbereich auf ein Minimum reduziert…. Andere
Maßnahmen werden wir zunächst bis zum Jahresende aussetzen. ”
Seminare, also Weiter- und Fortbildung, erschweren die
Kundenberatung.
Es gibt Sätze, die klingen wie Hohn.
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Aug 05
Am 05.05.02009 entschied
bekanntlich das Landgericht Hannover, dass sowohl AWD als auch
die DVAG - Deutsche Vermögensberatung AG -ihre Online-Werbung bis spätestens 30.07.2009 zu
korrigieren hätten, die restliche Werbung bis zum 30.09.2009.
Da gegen dieses Urteil der
Antrag auf Tatbestandberichtigung eingelegt wurde, wird
darüber am 18.08.2009 um 11.00 Uhr vor dem Landgericht
Hannover neu verhandelt.
Das Urteil geht gegen die
Firma AWD Holding AG, die
dann auch in der entsprechenden Zeit Korrekturen ihrer
online-Werbung vornahm.
Die AWD GmbH hat etwa 3.000
Mitarbeiter bei einem Umsatz von etwa 750 Mio. € jährlich.
Andere wurden von der
DVAG - Deutsche Vermögensberatung AG - nicht verklagt.
Die AWD betreibt weitere
Gesellschaften, z.B. die Firma
Horbach Wirtschaftsberatung mbH. Diese wirbt, wie auf
ihrer Internet-Seite zu sehen ist, noch immer mit dem Slogan
der Unabhängigkeit.
Ein weiteres Unternehmen,
welches zu dem AWD zugehörig ist, ist die Firma
Tecis Finanzdienstleistungen AG. Auch diese wurde nicht
mitverklagt und wirbt noch immer online mit dem Slogan des
unabhängigen Finanzdienstleisters.
Das Urteil wirkt
ausschließlich gegen die Parteien, mithin nicht gegen die
Firma Horbach und gegen die Firma Tecis.
Warum die DVAG -
Deutsche Vermögensberatung AG - in diesem
Rahmen nicht auch gegen die eben genannten Firmen vorgegangen
ist, entzieht sich der Kenntnis, kann jedoch im Hinblick auf
die Strategie der Deutschen Vermögensberatung ausschließlich
als Versäumnis angesehen werden.
Versäumt hatte die
DVAG - Deutsche Vermögensberatung AG - schließlich auch, die Online-Werbung über YouTube bis zum
30.07.2009 richtig zu stellen. Ob der AWD dies zum Anlass
genommen hat, gegen die DVAG - Deutsche
Vermögensberatung AG - in Höhe des ausgeurteilten
Strafgeldes zu vollstrecken, ist nicht bekannt.
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Aug 04
Kaum haben wir gestern Abend auf das große Versäumnis der DVAG -
Deutsche Vermögensberatung AG - hingewiesen, auch das Youtube auf die verbotene Werbung zu
untersuchen. Schon hat sie heute reagiert.
Das nennen wir lernfähig. Der bedenkliche Film und auch die
anderen bedenklichen Filme hat die DVAG - Deutsche
Vermögensberatung AG - aus dem youtube
genommen.
Man kann den Film nicht mehr öffnen. Die DVAG - Deutsche
Vermögensberatung AG - als
Finanzvertrieb Nr. 1 weltweit gehört - zunächst - der
Vergangenheit an.
Der AWD hat Berufung angekündigt, von der DVAG - Deutsche
Vermögensberatung AG - haben wir noch
nichts gehört. Wie wir sie kennen, wird sie ebenfalls
Rechtsmittel einlegen.
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Aug 03
Einen Monat Zeit -
mehr nicht -, so hieß das Urteil des Landgerichts Hannover für
den AWD und die DVAG - Deutsche Vermögensberatung AG -, um ihre online-Werbung umzustellen.
Jetzt dürfte die
Aufbrauchfrist abgelaufen sein. Die großen Strukturvertriebe
mussten auf das Urteil des LG Hanover reagieren und tatsächlich:
Beim AWD heißt es
jetzt statt
unabhängiger
Finanzoptimierer persönlicher Finanzoptimierer.
Bei der DVAG heißt
es jetzt :Die Deutsche Vermögensberatung ist einer der
führenden eigenständigen Finanzvertriebe
und nicht mehr -
wie früher - weltweit die Nr.1 der eigenständigen
Finanzvertriebe.
Es erstaunt,
dass jedoch im youtube noch immer die alte Version zu finden,
z.B. die, die noch vor drei Monaten eingestellt wurde. Dort
prahlt die DVAG - Deutsche Vermögensberatung AG -auch noch mit dem weltgrößten Finanzvertrieb.
Wenn das man keinen
Ärger gibt.
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Jul 27
Ein arbeitsunfähig erkrankter Vermögensberater wandte sich im
April 2009 an die Deutsche Vermögensberatung, mit der Bitte, das
Vertragsverhältnis aufzuheben. An sich ja kein verwerfliches
Anliegen. Trotz der Erkrankung reagierte die DVAG - Deutsche
Vermögensberatung AG -nicht. Kein
Antwortschreiben, kein Anruf, keine Mail.
Vielleicht ist das Schreiben ja abhanden gekommen, sagte sich
der Mitarbeiter. Noch guten Mutes erinnerte der Mitarbeiter
sodann sein Schreiben. Wieder keine Reaktion.
Anschließend erfolgte Mitte Juni eine weitere Erinnerung.
Dann erfolgte ein Anruf bei der Zentrale der DVAG. Dort
versprach man einen kurzfristigen Rückruf innerhalb eines Tages.
Dieser erfolgte nicht.
Im Juli gelang es dann, mit dem verantwortlichen Mitarbeiter
der DVAG - Deutsche Vermögensberatung AG -ein Gespräch zu führen. Dieser wich jedoch immer aus.
Er verwies auf seine Anwälte, die angeblich so langsam arbeiten
würden und wich einer Antwort aus - wie der besagte Aal in der
Schlinge.
Statt sich um erkrankte Mitarbeiter zu kümmern, sitzt man bei
der DVAG - Deutsche Vermögensberatung AG -Probleme offensichtlich gerne aus und entzieht sich
einer verantwortlichen Entscheidung.
Ein trauriges Kapitel…
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Jul 22
Am
14.07.2009 entschied der BGH, dass Bankberater ausdrücklich
auf die Risiken einer vermeintlich sicheren Geldanlage hinweisen
müssen. Der Verweis auf das Kleingedruckte in dem so genannten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen genüge nicht, wenn Kunden eine
sichere Geldanlage wünschen.
Zwei Frauen hatten über ihre Bank bei der BFI-Bank aus Dresden
Sparbriefe und Festgelder angelegt. Die BFI ging im Jahre 2003
pleite. Die BFI war dem Einlagensicherungs-Fond des Deutschen
Bankenverbandes nicht angeschlossen. Die gesetzliche
Einlagensicherung erstattete nur einen geringen Teil des Schadens.
In den Vorinstanzen waren die Klägerinnen gescheitert. Der BGH
sagte, dass eine so genannter Beratervertrag zustande gekommen sei
und die Banken haben möglicherweise ihre Pflicht daraus verletzt.
Das Verfahren wurde an das OLG Dresden zurückgegeben.
Die Entscheidung des BGH stärkt die Rechtsposition von
Kleinanlegern. Der BGH hatte im Hinblick auf den Verkauf von
Wertpapieren bereits die Rechte der Kunden erheblich gestärkt ( er
entschied, dass über Ausgabeaufschläge und so genannte
Kick-Back-Provisionen aufgeklärt werden muss).
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Zwei Dinge sind nicht zu fassen:
- Dass die Rechtsprechung bis jetzt gebraucht hat, um dem
abhängigen Finanzvertrieb AWD die Werbung mit der vorgeblichen
“Unabhängigkeit” zu verbieten.
- Dass dies ausgerechnet das Verdienst der Deutschen
Vermögensberatungs AG (DVAG) ist - dem anderen großen
Schmuddelkind der Branche.
Am 01.07.2009 urteilte das Landgericht Hannover
dem Handelsblatt zufolge, dass sich der vom
Versicherungskonzern Swiss Life dominierte Strukturvertrieb
nicht mehr mit dem Feigenblatt einer angeblichen Unabhängigkeit
schmücken darf.
“Der Richter erklärte, es komme nicht darauf an, ob der
Einfluss tatsächlich ausgeübt werde. Entscheidend für den
Verbraucher sei, dass es die Möglichkeit zum Durchregieren
gebe. Zudem sei der
AWD
auch auf der Beratungsebene nicht unabhängig, weil das
Unternehmen hierarchisch geprägt sei. Das ist typisch für
einen Strukturvertrieb, in dem die Vertriebsziele von oben
vorgegeben und die einzelnen Hierarchieebenen alle
mitverdienen. Der Richter begründete seine Einschätzung mit
einem einheitlichen Computerprogramm für die 6000
Finanzberater. Alle hingen am Tropf der Entscheidungen durch
die Geschäftsführung. Auch hier sieht er eine Möglichkeit,
Einfluss auf die Berater zu nehmen - weshalb aus Kundensicht
von keiner unabhängigen Beratung auszugehen sei.”
Aber auch für die DVAG - Deutsche Vermögensberatung AG - wird es peinlich: Die Frankfurter Strukkibude bezeichnete sich nämlich als weltweit “die Nr. 1″ -
obwohl sie nicht dargelegt hatte, dass dem tatsächlich so ist,
denn auch in den USA möchten Kunden von Strukturvertrieben
übervorteilt werden, und die sind womöglich größer. Aber wenn
man dem AWD eins auswischen kann, nimmt man sowas gerne inkauf.
Lesenswert ist auch ein
Kommentar des Handelsblatts.
Bela Anda wird wohl demnächst die alten Schilder abschrauben -
oder die Buchstaben “un” von “unabhängig” überkleben müssen.
Damit nicht genug kommt nunmehr
für AWD Österreich die Klage des VKI.
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Jul 01
Ich habe gerade mal den
Geschäftsbericht 2008 der DVAG - Deutsche Vermögensberatung AG - gelesen. Dort wurde fälschlich
behauptet, man habe alle ehemaligen AachenMünchner erfolgreich
in das neue Unternehmen DVAG Allfinanz integriert. Alle wären so
zufrieden. Ist es erfolgreiche Integration, wenn man mit der
Kündigung langjähriger Verträge droht, wenn der neue Vertrag mit
der DVAG Allfinanz nicht unterschieben wird? Ist es erfolgreich,
wenn die DVAG - Deutsche Vermögensberatung AG - sich nicht anders zu wehren weiß, als Unbeugsamen
zu kündigen?
Die “alten” Vertriebler der AM besaßen noch Rechte. Sie
hatten sogar eine Rechtsschutzversicherung und eine
Interessensvereinigung,
um sich im Streit mit der AM wehren zu können. Auch dies wurde
-selbstverständlich- von der DVAG-Allfinanz nicht mehr
angeboten.
Die kollegiale Vereinigung hauptberuflicher Vertreter der
AachenMünchener Versicherungen e.V. gibt es aber noch. Es heißt
dort in der Homepage, die kollegiale Vereinigung sei keine
Gewerkschaftsbewegung, aber eine wirkungsvolle und geachtete
Interessensvertretung. Diese wurde 1972 gegründet und soll die
wirkungsvollste Interessensvertretung aller
Versicherungsgesellschaften bundesweit sein. So heißt es
verheißungsvoll in der Homepage.
Die kollegiale Vereinigung war nicht in der Lage, die
Übernahme der DVAG - Deutsche Vermögensberatung AG - zu verhindern. Rechtzeitig hatte man seitens
der DVAG die Vertreter der “kollegialen” nach Portugal in das
Luxushotel zitiert und die Machtverhältnisse geklärt.
Die eigenen Lobeshymnen in dem Geschäftsbericht der DVAG -
Deutsche Vermögensberatung AG - über
die angeblich so erfolgreiche Eingliederung der “alten” Vertriebler der AM gewinnt dabei einen bitteren Beigeschmack.
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Jun 30
Den “Galliern” wurde gekündigt. Die AachenMünchnener versucht
sich, von ihren letzten Vertrieblern zu trennen.
Die Kündigungen schrieb… wer wohl… die DVAG Allfinanz.
Früher kündigte sie noch im Namen der AachenMünchner, jetzt
kündigt sie unverhohlen angeblich eigene verträge, die die
“alten” Vertriebler mit der Allfinanz haben sollen.
Wir fragen uns: Wie geht denn das?
Die Handelsvertreter haben schließlich mit der Allfinanz nie
einen Vertrag unterschrieben.
Wir wissen es auch - noch - nicht.
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Jun 29
Nicht nur bei der DVAG - Deutsche Vermögensberatung AG - möchte man moderne Arbeitsweisen
einführen und bloggert fröhlich mit, nein auch der AWD will sich
nichts nachsagen lassen und hat nun auch einen eigenen
Blog eingerichtet. Die
DVAG tut es seit dem 4.6.09, der AWD seit dem 24.6.09. Wer hat
da wohl von wem abgeguckt?
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Habe grad mal in
dem neuen
DVAG-Blog gestöbert. Diesmal lästerte man nicht über den
AWD, sondern lobte sich und seine Produkte. Auch einfallsreich.
Angeblich soll es
ein Produkt der DVAG - Deutsche Vermögensberatung AG - geben, eine Berufsunfähigkeitsversicherung
der AachenMünchner, die in einem Test ordentlich abschnitt. Weil
der Verfasser dort so ein tolles Produkt im eigenen Hause fand,
wollte er das dann auch gleich verallgemeinern mit den
ungeschickten Worten: “Die von uns vermittelten Produkt sind top!”
Entweder muss es
“das vermittelte Produkt” heißen oder “die vermittelten
Produkte”. Aber bleiben wir lieber bei nur einem Produkt,
welches angeblich top sein soll.
Wenn man das Wort
Berufsunfähigkeitsversicherung anklickt, stößt man auf eine
Seite über Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen. Dass das
etwas ganz anderes ist, wissen sogar wir Anwälte. Dass man das
aber bei der DVAG - Deutsche Vermögensberatung AG - nicht weiß, nehmen wir zur Kenntnis. So
preisen wir keine Beratungsleistungen an.
Man hatte dann noch
einen tollen link geschaltet. In der Erwartung, ich könne mit
dem link “Stiftung Warenstest” auf den tollen Test stoßen, stieß
ich auf eine Seite über Sonnencremes. Dort hieß es:
“Sonnenschutzmittel: Der Adel geht baden”.
Ist der Name
Programm?
Ich habe das gute
Produkt der DVAG - Deutsche Vermögensberatung AG - mit den links der DVAG nicht gefunden….
Leider verschweigt
die Lobhudelei auch, dass von den getesteten
Berufsunfähigkeitsversicherungen 26 mit sehr gut abschnitten und
die der AM nicht zu den
preiswertestens zählen durfte (wie auch, wollen ja nicht
wenige kräftig mitverdienen).Lustig ist dann
auch, dass man die vom Verfasser gesetzten “Tags” sehen kann.
Dort wurden Stichwörter wie aachenmünchener, bestnote, sehr gut
und seriös eingegeben (was auch sonst?). Der Inhalt des
Berichtes in dem DVAG-Blog ist in Anbetracht seiner vielen
Fehler damit sicher nicht gemeint….
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Jun 27
heißt der Titel einer
Talkshow vom 10.6.09 im Rahmen von “hart aber fair”,
moderiert von Frank Plasberg. Wer die Sendung nicht kürzlich
im Fersehen sehen konnte und wer am Wochenende noch ein bisschen
Zeit für kritische Fragen hat, dem ist sie zu empfehlen. Mit
dabei auch Frau Ilse Aigner, unsere Verbraucherschutzministerin.
Frank Plasberg leitet so wunderschön über auf das allgemeine
Problem der Falsch- und Schlechtberatungen in unserem
Finanzdienstleistungsbereich…
…und schon sind wir wieder bei unseren Strukturvertrieben.
In den nächsten Tagen werden wir uns aber verstärkt um die
Kündigungen kümmern müssen, die den letzten AachenMünchenern ins
Haus flattern. Wir berichteten bereits gestern darüber und
werden dies in den nächsten Tagen auch tun.
Ein Vorstandsmitglied der deutschen Vermögensberatung
Allfinanz meinte in einer Vorbesprechnung, die angekündigte
Vorgehensweise mit dem - wie er wohl fand lustigen - Satz
umschreiben zu müssen: “Wer nicht mit der Zeit geht, wird mit
der Zeit gehen”.
Das nennen wir Humor…
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Jun 26
Bekanntlich verkaufen Vermögensberater Produkte fast
ausschließlich der AachenMünchener. Die AachenMünchener hatte
früher selbst einen eigenen Stamm von Vertriebsmitarbeitern
beschäftigt, ordentlich abgesichert und nicht in einem
fragwürdigen Pyramidensystem eingegliedert. Bekanntlich musste
sich die AachenMünchener gegenüber der DVAG - Deutsche
Vermögensberatung AG - verpflichten, ihre
Außenvertriebsorganisation aufzulösen. Folglich wurde auf alle
Vertriebsmitarbeiter der AachenMünchener erheblicher Druck
ausgeübt, die dann nach und nach in eine neu geschaffene
Deutsche Vermögensberatung AG Allfinanz umgesiedelt wurden.
Ganz AM-Vertrieb ist von den Vermögensberatern besetzt.
Ganz AM? Nein! Ein von unbeugsamen AM-Vertrieblern bevölkertes
Dorf hört nicht auf, den Eindringlingen Widerstand zu leisten
(es tun sich Parallelen zu
Asterix und Obelix auf, die sich erfolgreich gegen die Römer
zur Wehr setzten).
Bis heute gibt es noch 22 Agenturen, die sich wacker gegen
die Neueingliederung zur Wehr setzten (bis vor wenigen Wochen
gab es noch 38).
Laut internen Kreisen soll auch diesen Agenturen das
Vertragsverhältnis mit der AachenMünchener gekündigt werden.
Noch vor Jahren ließ der Vorstand der AachenMünchener
glücklich verkünden: Wegen der vertraglichen Verpflichtung mit
der DVAG wird keine Kündigung ausgesprochen.
Getreu dem Motto von Obelix seinerzeit: “Was geht mich
mein Geschwätz von gestern an”, werden jetzt die restlichen
Kündigungen zum 30.6.09 erwartet.
Wer wird die Kündigungen aussprechen? Auch hier gibt es
bereits nähere Informationen: Nicht die AachenMünchener wird die
Kündigungen erklären, sondern die DVAG Allfinanz.
Gibt es einen stärkeren Ausdruck der Unterwerfung, wenn man
einem anderen Unternehmen erlaubt, die Verträge mit seinen
langjährigen und treuen Agenturen zu kündigen?
Wir glauben nicht.
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Jun 25
Auch wenn es mitllerweile langweilen könnte: Und wieder einmal
die Frage der Zuständigkeit der Gerichte, wenn ein
Vermögensberater von der DVAG - Deutsche Vermögensberatung AG - verklagt wird:
Am 08.06.2009 entschied das Oberlandesgericht Dresden, dass
für Rechtstreitigkeiten zwischen der DVAG - Deutsche
Vermögensberatung AG - und den
Vermögensberatern das Arbeitsgericht zuständig sei.
Dabei sagt das Oberlandesgericht Dresden, dass eine
Vermögensberaterin eine so genannte Ein-Firmen-Vertreterin kraft
Vertrages ist. Schließlich gehe das Verbot aus dem Vertrag über
das gesetzliche Verbot hinaus.
Im Übrigen konnte die DVAG auch nicht das neue Urteil des BGH
retten, welches sich hinsichtlich der bezogenen Vergütung
auseinandergesetzt hatte. Auch in diesem Fall kam das OLG
Dresden zu dem Schluss, dass die DVAG hätte substantiiert
darlegen müssen, wenn sie behauptet, der Vermögensberater habe
mehr als 1.000,00 € monatlich bezogen. Nur Rechtsausführungen zu
machen, würde dieser Pflicht nicht genügen.
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Immer wieder wird uns
von berufsunfähigen Vermögensberatern
berichtet. Viele sind nach einigen Jahren bei der deutschen
Vermögensberatung einfach “aus”,
ausgebrannt und können nicht mehr weitermachen.
Leider geraten solche Vermögensberater
oftmals nicht nur in die Krise, die schon allein die Erkrankung
darstellt, sondern werden von der DVAG mit unrühmlichen
Prozessen geradezu verfolgt. Die DVAG verlangt oftmals das
Tätigwerden - trotz Erkrankung - und reicht dann noch
mitunter Schadenersatzklagen gegen ihre
Vermögensberater ein.
Ein Landgericht hatte sich kürzlich mit
folgendem grundsätzlichem Fall zu beschäftigen: Ein
Vermögensberater fühlte sich völlig
ausgepowert, litt am so genannten
“burn-out-Syndrom” und erlebte einen
dramatischen Umsatzrückgang. Darauf hin bot er einen
Aufhebungsvertrag an. Dies wurde abgelehnt. Dann kündigte er
mit einer Frist von sechs Wochen das
Vertragsverhältnis und legte dabei das ärztliche
Attest vor.
Die DVAG pochte auf eine einjährige
Kündigungsfrist und verlangte die Weiterarbeit für
die DVAG. Danach kam die Klage auf Unterlassen, woanders zu arbeiten,
Schadensersatz und letztendlich Feststellung, dass die
Kündigung unwirksam ist.
Das Gericht wie darauf hin, dass die
Kündigung des Vermögensberaters wirksam
ist, wenn gemäß der Rechtsprechung
des BGH
- eine schwerwiegende
krankhafte Störung vorliegt
- die von nicht absehbarer Dauer ist
- der Ausfall nicht auf andere Weise
ausgeglichen werden kann und
- eine nicht behebbare nachhaltige
Veränderung der Absatztätigkeit (sprich
Umsatzrückgang) vorliegt.
Dann holte das Gericht ein Gutachten ein, das
die Krankheit des Vermögensberaters voll bestätigt
hat. Demnach war die Kündigung des Vermögensberaters
wirksam. Die DVAG verlor ihre Klage - auch in der zweiten Instanz - und
hatte alle Kosten zu tragen.
Der Vermögensberater war danach frei.
Das Urteil kann als bahnbrechend bezeichnet werden und sollte vielen
Vermögensberatern, die ebenso vor einem Trümmerhaufen
stehen, Mut machen.
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Das Versicherungsjournal
thematisiert heute in dem Artikel Gespenst Scheinselbständigkeit
die umstrittene Frage, ob es sich bei in Finanzvertrieben organisierten
Handelsvertretern nicht in Wirklichkeit um abhängigen
Beschäftigte handelt - was für die Finanzvertriebe
als Arbeitgeber natürlich Lohnnebenkosten auslösen
würde.
Die Frage muss für jeden Finanzvertrieb
gesondert betrachtet werden. So lässt die DVAG etwa ihren Leuten eine lange
Leine, während die MLP AG zum Beispiel eine von
Gerichten als “straff” bezeichnete
Organisationsform aufweist. Das Versicherungsjournal verlinkte das
nicht ganz ununmstrittene www.mlpwatchblog.com, das letzte
Woche drei Einschätzungen von Versicherungsgesellschaften ins
Netz stellte:
Das Versicherungsjournal scheint zur Annahme
echter Selbständigkeit zu tendieren.
Bereits gestern hatte das Blog nachgelegt und
veröffentliche ein Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim,
das Außenstehenden interessante Einblicke in die seltsame
Arbeitswelt der Finanzvertriebe gewährt.
Möge der geneigte Leser doch selbst
entscheiden, ob er die Tätigkeit eines Strukkis für
die eines selbständigen Unternehmers halten will oder nicht!
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Am 10.6.08 verurteilte das
Landgericht Köln eine Gesellschaft wegen
Schlechtberatung. Es wurde eine atypisch stille Beteiligung vermittelt
und - so das Gericht - nicht ordnungsgemäß
aufgeklärt.
Die Deutsche
Vermögensberatung betraf es diesmal nicht - entgegen
der Vermutung, weil ich
schon so oft über die DVAG geschrieben habe, dass es auch
diesmal wieder so ist. Die DVAG vermittelt aber nach meiner Kenntnis
keine stillen Beteiligungen mehr.
Die Gesellschaft muss sich das fehlerhafte
Verhalten des Anlagevermittlers zurechnen lassen, weil er nicht
umfassend aufgeklärt hat.
Er hätte nämlich die Pflicht,
ein zutreffendes Bild der Anlage zu vermitteln, insbesondere
über Nachteile und Risiken zu informieren.
Hier wurde dem Vermittler vorgeworfen, er habe
nicht darüber informiert, dass die Beteiligungen nicht
weiterverkauft werden können. Dies hätte er sagen
müssen.
Die verklagte Gesellschaft wandte ein, der Kunde
wollte doch eine Altersabsicherung und da kommt es doch nicht darauf
an, ob man sie verkaufen kann.
Das Landgericht sagte aber, die
Zugriffsmöglichkeit (also die Verkaufsmöglichkeit)
ist ein wesentliches Element der Investitionsentscheidung des Kunden.
Und das Gericht wies auf die vielen Entscheidungen des
Bundesgerichtshofes hin, dass darüber ungefragt
aufzuklären ist. Bei stillen Beteiligungen hat
der Vermittler ungefragt zu sagen, dass man dieses nicht
weiterverkaufen kann.
Die Gesellschaft haftete exakt in Höhe
des eingezahlten Betrages von 21.000€.
Zu guter Letzt : Die Gesellschaft konnte nicht
beweisen, dass der Vermittler zutreffend aufgeklärt hat.
Dieser sagte als Zeuge aus und sagte dann, dass er bei jeder Beratung
den Kunden einen Prospekt übergibt, in dem die Risiken der
Anlage erklärt wird. Dieses “allgemeine
Erinnern” war dem Gericht aber nicht genug. Wenn der Zeuge
sich an diesen einen Fall nicht mehr genau erinnern kann, so entlastet
dies die Gesellschaft nicht.
Fazit: Die neuen Vermittlerrichtlinien schreiben
eine genaue Dokumentation vor. Jetzt wissen wir auch, warum.
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Wir werden immer
wieder gefragt, ob denn tatsächlich der
Handelsvertretervertrag so Gültigkeit habe. Diese Frage zu
beantworten, ist nicht einfach.
Sicher sind einige Klauseln sehr umstritten, z.B.
die Klauseln in dem Vermögenberatervertrag
über das Wettbewerbsverbot, die Kündigungsfristen,
den Wegfall der Vorprovisionierung bei Ausspruch der Kündigung
u.s.w.. Wir haben auch immer wieder viele sagen gehört, dass
solche Vertragsklauseln doch nicht rechtens sein dürften und
man gehört habe, dass sie unwirksam seien. Auch
dürften die oftmals langen Kündigungsfristen nicht
gelten und man dürfe daher früher kündigen.
Solche Aussagen kamen mitunter sogar von
Volljuristen, in Gesprächen zwischen “Tür
und Angel” und spontan “aus dem Bauch
heraus”. Die Wirklichkeit sieht leider etwas anders -
zumindest jedoch komplizierter - aus.
Einfach ist es nicht, das Gericht davon zu
überzeugen, dass einige Klauseln unwirksam ist. Denn wird dies
tatsächlich Streifrage vor Gericht, muss mann sich intensiv
mit den einschlägigen Paragraphen auseinandersetzen und das
Gericht von der Unwirksamkeit von Klauseln überzeugen, die
doch von beiden Parteien unterschrieben wurden. Die Juristen sprechen
von der Vertragsfreiheit. Grundsätzlich könne doch
jeder Verträge abschließen, wie er wolle, auch wenn
sie noch so nachteilig sind.
Unwirksam sind Verträge, wenn sie
angefochten wurden. Dafür bedarf es jedoch eines
Anfechtungsgrundes, wie einer Täuschung oder Drohung z.B..
Wenn ein Vermögensberater bei
Vertragsschluss getäuscht wurde, kann er den Vertrag
anfechten. Obgleich uns dies häufig mitgeteilt wurde, haben
wir von der Anfechtung nur selten Gebrauch gemacht. Denn die Anfechtung
muss dann binnen einer Jahresfrist erklärt werden, die zumeist
abgelaufen ist. Außerdem müssen die Gründe
bewiesen werden, was ein erhebliches Prozessrisiko bedeuten kann.
Verträge können auch gegen die
“guten Sitten” verstoßen. Dies ist ein
Tatbestand, der schnell mal zitiert wird, aber in der Praxis schwer
umzusetzen ist. Einen Klageerfolg allein darauf zu stützen,
ist gefährlich. Jedes Gericht interpretiert die guten Sitten
anders. Bei den hohen Streitwerten, die solche Auseinandersetzungen
haben, ist auch ein solcher Prozess riskant.
Die Klauseln könnten aber gegen die
Vorschriften über die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verstoßen. Dies könnte
noch - aus unserer Sicht - den größten Erfolg
versprechen. Während eine ganz alte Entscheidung des
Oberlandesgericht Frankfurt jedoch auch hier Grenzen gesetzt hat, indem
es sagte, dass jede Klausel für sich alleine geprüft
werden müsse und für sich alleine keinen
Verstoß darstelle, wurde dies zum Glück von
Arbeitsgerichten teilweise anders gesehen. Das Arbeitsgericht Herne
und das Landesarbeitsgericht
Hamm entschieden sogar, dass die Vertragsstrafenregelung in
den alten Verträgen unwirksam sein.
Wir regierte die Deutsche
Vermögensberatung? Sie schrieb alle
Verträge im Jahre 2007 um. Ein Riesenaufwand zwar, aber ein
Aufwand, der sich offensichtlich lohnt. Begründet wurde diese
Aktion jedoch mit Verbesserungen zugunsten des
Vermögensberaters. Nun denn.
Es zeigt sich - so ganz nebenbei-, dass es auch
hier wieder eine Frage der Erfolgsaussichten ist, welches Gericht
zuständig ist und diese Frage zu beurteilen hat. Und da haben
die Arbeitsgerichte bekanntermaßen die sozialere Einstellung.
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Hallo
Jens Klingebiel,
Sie haben ein neues Feedback von Herr/Frau M. erhalten.
Folgende Daten wurden übermittelt
Kommentar : Zu Anfang dieses Jahres, suchte ich eine Ausbildung zum
Kaufmann für Versicherungen und Finazen. Da bin ich auf ein
Angebot der Deutschen Vermögensberatung, auf den
Internetauftritt der Agentur für Arbeit gestoßen.
Nachdem ich ein sehr kurzes Gespräch mit dem Herrn H*********,
geführt habe. Sage er mir das er mich unbedingt an einen
Donnerstag einladenwürde zu einer Infoveranstaltung. Ich sagte
zu. Komischerweise trafen wir uns bei Ihm vor der Haustür, was
ich schon recht merkwürdig fand, ich dachte wir
würden uns vor seinen Büro oder seider Agentur
trefffen. Auf der 60km langen Fahrt zu der Infoveranstaltung, habe ich
das ganze Gespräch dominiert und von der Seite des
"Regionaldirektors", kam so gut wie garnichts rüber.
Als wir nun, an den besagten Ort wo die Infoveranstaltung stattfinden
sollte ankamen. War ich extrem erstaunt und dachte ich bin im falschen
Film. Ich war in einen Industriegebiet und ich stand nun vor einen
alten Lagerhaus, welches schon vom Weiten nicht gerade einladent
aussah. Von Außen war auch nicht die kleinste Andeutung
darauf, das Innen ein seriöses Unternehmen war.
Als ich und der "Regionaldirektor", nun das Gebäude betraten.
Habe ich, wenn ich ehrlich sein soll Angst bekommen, denn es sah
wirklich runtergekommen aus. Im ersten Geschoss befand sich nun das
besagte "Büro".
Nun ja das "Büro", war fast leer. Ausnahme waren ein paar
Ikeastühle und ein paar Tische die so aussahen, als
wären sie von Sperrmüll gekommen. Ein
seriöses Büro sieht nun mal anders aus!
Ich wurde in einen Raum geführt der als "Schulungsraum"
bezeichnet worden ist. :D Der Anblick war der gleiche. Komplette Leere
im Raum, weiße Wände, mehrer Tische zusammen
gestellt und die guten alten Ikeastühle. In dem Raum befanden
sich zwei Männer, mittleren Alters. Die sich köstlich
amüsierten und zu Housemusik, die aus einen Laptop kam
einbisschen tanzten. An der Tischgruppe saßen Leute, ich
würde sie als Harz 4 - Empfänger bezeichnen und ein
recht angehähmes Ehepaar mittleren Alters, zu denen ich mich
nun gesetzt habe.
Die Infoveranstaltung hat nun endlich begonnen, die beiden tanzenden
Anzugträger sind nach nebanan gegangen. Allen wurde entweder
Wasser oder Kaffee angeboten. Ich wollte nicht, da ich ein sehr
unangehemnes Gefühl hatte. Das Paar, das neben mir
saß, wollte auch nichts! Ich glaube die haben das gleiche
gedacht wie ich?
Nun ja, der "Regionalödirektor" mit dem ich mitgefahren bin.
Führe die Infoveranstaltung, mit Videos, Bildern, Zahlen und
angeblichen Fakten, wurde allen eingeredet das die Deutsche
Vermögensberatung das Beste ist, was es überhaupt auf
der Welt gibt! Ich konnte konnte mich das Lachen schwer verkneifen. Das
Ehepaar das neben mir saß hat mich ab un zu angeguckt und
dacht ewahrscheinlich das gleiche wie ich... :D
Nach der so sinnvollen Demostration, des Supervereins, kamen nun die
beiden Tänzer wieder in den "Schulungsraum". Und begannen die
Läute, zu überreden das die doch zu den Verein kommen
sollten! Dringend, Sofort, am Besten schon Gestern!
Ich hab mich, davon entfernt und ließ mich auf kein
Gespräch ein. Ich kam mir so vor, als wäre ich an
einen Ort gelandet, wo Leute für irgend eine Sekte geworben
werden sollten!
Nach einer Stunde wo ich rumgesessen habe und fast kaum ein Wort gesagt
habe, kam der "Regionaldirektor" und sagte, das wir nun fahren
würden. Er packte seine Tasche, wir gingen aus dem Raum. Im
Vorbeigehen durch den Flur, bemerkte ich das im Nebenraum, eine Frau
hartnäckig versuchte das nette Ehepaar von den Verein zu
überzeugen.
Wir gingen aus dem Büro raus, die Treppen herunter und aus der
Haustür heraus. Draußen standen zwei Männer
und eine Frau. Die Frau, war auch auf der Infoveranstaltung, die beidin
Männer machten das gleich wie die anderen Leute im Anzug im
Gebäude, sie versuchten der Frau einzutrichtern das sie doch
bei denen anfangen sollte!
Auf der Rückfahrt, dominierte ich wieder das Gespräch
und es kam mir so vor als würde ich mit einer Wand reden. Auf
meine Fragen wurde kaum beantwortet. Als ich nun die Frage stellte:
"Werben sie so ihr Fußvolk an, das für sie die
Drecksarbeit macht?". Bekam ich ich keine Antwort und der Mann
versuchte sich auszureden.
Als wir nun, bei Ihm wieder vor der Haustür standen. Packte
ich meine Sache und flüchtete in mein Auto. Zuvor hatte ich
mich sehr schnell von Ihm verabschiedet.
Eine Tag später rief mich der gute Mann an und sagte mir das,
ich die Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und
Finanzen bekommen könne. Verraussetzung waren ein
Führungszeugniss (ja gut ist verständlich) und eine
SCHUFA - Auskunft. Auf meine Frage hin meinte er das er die Auskunft
brauche, um mich bei der IHK anzumelden.
(Sollte ich etwa Schulden, machen? Denn meine Weste ist rein!)
Nach mehreren Recherchen, fand ich bei der IHK raus, das keine SCHUFA
-Auskunf nötig ist um eine Ausbildung zu starten!!!
Ich sagte den Herren H. (Regionaldirektior) ab.
Und auf meine Frage, ob es einen Einstellungstest geben würde
meinte der Herr H., das eine gute Menschenkenntnis habe und es
wäre nichts notwändig!
Bei jeder größeren Gesellschaft, wir jemand nur dann
eingestellt, wenn er ein Assessment Center erfolgreich bestanden hart!
Fazit:
Wer eine Ausbildung zum Kaufmann/Frau für Versicherungen und
Finanzen machen möchgte sollte ich vorher, im Internet
über die jeweilige Gesellschaft informieren! Und Finger weg
von der DVAG!!!!!!!!!!!
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Ich bin
Abiturient und möchte in den Bereich der Finanzberatung gehen.
In der Stellenbörse des Arbeitsamts fand ich im Januar 2008
die Anzeige für ein BA-Studium mit der deutschen
Vermögensberatung. Dabei könne man 3
Abschlüsse in 32 Monaten erwerben: Bachelor of Business
Administration an der FHDW Bergisch Gladbach Kaufmann für
Versicherung und Finanzen Vermögensberater DBBV
Bereits 1 Tag nach meiner Bewerbung wurde ich eingeladen. Bei den
Gesprächen schaute sich niemand meine Zeugnisse an oder sprach
mich darauf an.
Da ich bis Studienbeginn (Oktober 08) noch Zeit habe, wurde mir
angeboten bereits jetzt einzusteigen und bis August, wenn ich mich
anstrenge, bereits ALP zu sein. Da ich nichts besseres vor hatte, nahm
ich an und begann im März bei einer HGS zu arbeiten. Vorher
war ich auf einem BIZ in Frankfurt und auf einem Best-Age Seminar.
Auffallend war bei beiden Seminaren die psychologische
Gehirnwäsche (beschäftige mich seit 2 Jahren mit
Persönlichkeitsentwicklung, daher erkenne ich schnell
aufgesetztes Verhalten). Ich wurde in einer 2 wöchigen
Intensiv-Vertriebs-Schulung (die DV nennt das Praktikum) mit
Kontaktgesprächen, Einwandbehandlung, lustigen
Motivationstexten, Unternehmenspräsentationen usw.
vollgemüllt. Mein Eindruck wurde von Tag zu Tag schlechter.
Ich sprach meine Betreuerin (ALD) immermal auf die fehlende fachliche
Ausbildung an und wurde mit auswendig gelernten Antworten abgespeist.
Ich lies mir nie etwas anmerken, da ich selbst rhetorisch sehr stark
bin und mich gut verstellen kann. Des Öfteren musste ich
innerlich lachen bei meinen 4 Wochen DVag und habe nach Außen
zu allem ja und amen gesagt.
Abgesehen davon war natürlich auch in meiner Direktion
positives Denken die Devise. Mir wurde ein Alentejo Aufenthalt
versprochen im August, falls ich mich anstrenge. Alles bei der DV ist
soooooooooooooo toll (Zitat eines RGS: Ich hab den Fehler nach 7 Jahren
immernoch nicht gefunden). Man merkte deutlich, dass die Mitarbeiter
sich für absolut genial halten und alle anderen Menschen
für Abschaum. Über ausgeschiedene VBs wurde
gelästert und mir wurde erzählt, dass ich nur wollen
muss, dann kann ich in 10 Jahren Direktion sein. Jeden Mittwoch Abend
ist Schulung in Frankfurt und ich war 4 Wochen jeden Abend dort.
Auffällig ist, dass jede Woche der gleiche Kreis von ca. 20
Vermögensberatern dort war und sonst immer andere Leute. In
der Grundschulung "Analyse" wurde ca. 10 Minuten von 120 über
die Analyse gesprochen, ans. war es eher ein Motivationstraining. Jeden
Freitag ist in meiner ex HGS Orgatag. Dort treffen sich alle VBs der
Struktur und üben munter einen Vormittag den kompletten
Arbeitskreislauf. Bei meinem ersten Beiwohnen sollte eine ALD die
Riesterrente erklären und konnte es nicht. Das machte mich
entgültig stutzig, und ich begann zum Glück im
Internet zu suchen. Nach einer weiteren Motivations....oh sorry
Fachschulung in Frankfurt ;) und einem Direktionsarbeitstreffen mit
immer wieder den gleichen Dingen und Vorkommnissen hatte ich nach 4
Wochen genug. Direkt nach meiner VM-Prüfung habe ich, bevor
ich was unterschrieben hatte, meinen Austritt
anngekündigt.(ich hatte weder gelernt für die
VM-Prüfung, noch war ich bes. gut in meinen Augen.) Trotzdem
hatte ich alles soooooooooooo super gemacht.
Einen Tag nach meiner Ankündigung aufzuhören rief
mein D-Leiter an und versuchte mich 30 Minuten zu überreden
wieder zu kommen. Als ich immer wieder abblockte, unterstellte er mir
eine negative Schufa-Auskunft etc. WTF? Ich dachte ich höre
nicht richtig. Wie unprofessionell ist das denn?
Irgendwann sagte ich ihm, dass ichs mir überleg und mich
melde. Das habe ich nie getan und werde es auch nicht tun. Ich
könnte noch ca. 100 andere Sachen erzählen, die mir
in 4 Wochen DVag begegnet sind. Alles in allem kann ich den negativen
Eindruck bestätigen, den viele hier haben. FINGER WEG!
Letzlich ist es ganz leicht: Wie soll ich einen Kunden objektiv beraten
können, wenn ich nur auf Provisionsbasis arbeite? Wieso bin
ich unabhängig wenn ich nur Produkte der AM und DB verkaufe?
Wieso verdienen alle Vermögensberater soviel, dass ein RGS
einen Sharan mit 250000km fährt? Wieso sind
Vermögensberater besser als alle anderen? Wieso sind meiner
super top megageilen HGS nichtmal 5 Analysen zu finden? Wieso sitze ich
in einer Schulung und höre ein Gespräch vor mir mit:
"Wenn wir bis Ende April jeder 500 Einheiten geschrieben haben, fliegen
wir im Mai nach Malle."?
Ich wünsche jedem Vermögensberater bei der DVag, dass
er oder sie noch früh genug aufwacht so wie ich.
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anbei möchte ich gerne eine Erfahrung
mit der DAVG schildern. Ich habe Anfang 2006 meine Ausbildung zum
Versicherungskaufmann erfolgreich abgeschlossen. Um zu schauen wie es
bei der DVAG läuft habe ich mich dort beworben.
Das Erste Gespräch erfolte mit einem
Geschäftstellenleiter.
Im Anschluss erfolgte eine Info Veranstaltung in der Direktion.
Während der Info-Veranstaltung erhielt ich einige Unterlagen
zum Unternehmen etc. Was mich sehr verwunderte war, dass ich eine
Empfehlungsliste erhielt. Eine Liste mit Leuten die für eine
Tätigkeit bei der DVAG in Fragen kommen würden. Sehr
unseriös.
Bei der Info-Veranstaltung sollten 5 weitere Mitarbeiter kommen.
Gekommen bin nur ich. Die Atmosphäre war wie bei einer
Sektenveranstaltung. Nach der Veranstaltung erfolte ein
persönliches Gespräch mit dem Leiter der Direktion.
Zum Ende des Gespräches zuckte der Direktor den Vertrag heraus
und meinte ich sollte doch unterschreiben. Er setze mich unter Druck.
Als ich meinte ich benötige Zeit mir den Vertrag in Ruhe
durchzulesen, hieß es: Es ist nicht möglich das wir
Ihnen den Vertrag aushändigen.
Nach diesem Gespräch meldete ich mich nicht mehr. Mehrmals
bekamm ich einige Anrufe warum ich nicht bei der DVAG anfangen
möchte.
Ich habe mich gegen die DVAG entschieden und habe mich stattdessen als
Finanzberater selbstständig gemacht, was ich bis heute nicht
bereuhe.
Fazit:
Die Vorgehensweiße der DVAG ist sehr unseriös.
Ich würde keinem Empfehlen dort anzufangen. |
Kommentar : Hallo,
ich möchte hier auf ein äußerst
denkwürdiges Verhalten der DVAG aufmerksam machen. Bei dem
kläglichen Versuch neue Berater anzuwerben scheut man sich
auch nicht zurück Stellenanzeigen in die ortsübliche
Presse zu setzen, welche als "Fanganzeigen" dienen sollen. Ich habe
persönlich diese Erfahrung gemacht indem ich mich auf eine
völlig harmlos klingende Stellenanzeige als
Bürokauffrau bewarb.Inhalt der Anzeige waren absolut
beruftypische Aufgaben ohne dehnungsfähige Begriffe. Bei dem
so genannten Vorstellungsgespräch offerierte man mir mit aller
Deutlichkeit, dass es diese Stelle nicht gäbe, aber
dafür noch Berater gesucht werden. Aber ich müsste
mich schnell entscheiden, denn eine Unmenge an hoch qualifizierten
Leuten haben ebenfall Interesse an besagter Position. Folgend noch die
gut trainierten Versuche das Verhalten des Gegenübers zu
manipulieren, welches bei mir jedoch nicht funktionierte, jedenfalls
noch nicht in dieser Instanz und zu weiteren Begegnung soll es nicht
kommen - obwohl die Einladung für das erste Seminar
natürlich sofort erfolgte! Ist es denn überhaupt
legal Stellen auszuschreiben die überhaupt nicht in diesem
Unternehmen existieren? Diese Vorgehensart empfinde ich als absolut
unseriös und irreführend.Ich bin sehr
enttäuscht über diese Vorgehensweise unter
Vorspiegelung falscher Tatsachen Menschen, die eine
herkömmliche Arbeitsstelle suchen so in die Irre zu
führen. Wenn jemand Vermögensberater werden
möchte bewirbt er sich auch auf genau diese Stelle und man
muss dem Kind keinen anderen Namen geben!
Zum Glück gibt es Foren wie dieses, sie können viel
Ärger und Enttäuschung ersparen!
Viele Grüße |
Kommentar : nunja,
ich habe mich auf der seite ein wenig umgesehen, aber das
ändert nach den ganzen anderen sachen die ich bereits im
internet über die dvag gelesen habe auch (wie bisher) nichts
an meiner positiven einstellung zur dvag. ich bin seit mittlerweile 6
monaten dabei (also noch relativ frisch) aber dennoch konnte ich
bereits einige positive erfahrungen machen. ich bin vollkommen
zufrieden in meiner direktion, verstehe mich dort mit fast allen
kollegen super und es wird mir auch jederzeit in fachlichen sachen
geholfen, weiss aber auch das ich persönliche dinge ansprechen
kann. sicher macht man sich am anfang ein bisschen mehr stress, ich
habe auch angefangen kurz bevor ich meine
abschlußprüfungen hatte, habe dann am anfang nur die
schulungen besucht und mich nebenbei auf meine andere prüfung
vorbereitet, und niemand von der dvag hat mir da steine in den weg
gelegt, geschweige denn druck gemacht... ich bin der ansicht es gibt
überall viele schwarze schafe, bei uns ohne zweifel auch, denn
der einstieg ist ja eigentlich für jeden möglich,
daher auch für die, die nur auf das schnelle geld aus sind,
und sich dementsprechend selbst am meisten druck machen. und nachdem
ich auch schon einen eindruck bekommen habe, wie manch andere menschen
(teilweise auch verwandte, aber auch ganz normale kunden) von
vertretern aus anderen berufsgruppen (versicherungsvertreter,
bankangestellte usw usw) über den tisch gezogen werden, und
ihnen teilweise totale schrottverträge angedreht werden die
sie niemals brauchen bzw niemals einen nutzen daraus ziehen werden (zb
grundlose klvs oder riester verträge ohne die staatl.
förderung). da ich die produkte der dvag mittlerweile auch
kenne vertrete ich die ansicht den menschen zu helfen, in dem man ihnen
aufzeigt was sie da wirklich haben und eben wie es auch besser geht mit
den selben, billigeren oder auch mal teureren verträgen, aber
eigentlich IMMER mit besseren leistungen. ich bin wahrlich kein mensch
der einfach mal so etwas anfängt, und sicher habe ich mich
auch vorher über die dvag belesen, allerdings nichtnur den
meisten internetschrott in dem leute berichten wie sie es nicht
geschafft haben weil andere schuld waren, sondern eben auch auf der
dvag seite, mit dvag produkten und hab mich mit bekannten und
verwandten darüber unterhalten... also denke ich das ich mich
schon umfassend darüber belesen habe und wie eingangs gesagt
ist, trotz, oder eben gerade WEGEN dieser seite, meine positive
einstellung zur dvag ungebrochen. in dem sinne...
mfg,
l.s.
p.s. alles kleingeschrieben weils schneller geht
pp.s. man sollte nicht immer einfach alles glauben was man von anderen
hört bzw liest, manchmal hilft eben doch nur das gehirn
einzuschalten... |
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Ich habe ihren Bericht mit
viel Interesse gelesen. Einige Dinge kann ich durchaus
bestätigen. Unter anderem den Druck den man sich selbst macht
und auch die gesundheitlichen und psychischen Probleme
die daraus erwachsen. Ich wurde 2004 angeworben und wurde dazu
überedet neben meinen Prüfungen in der Schule
(Fachabitur) auch noch die Prüfungen in der DVAG abzulegen.
Genauer gesagt ein so genanntes Trainee-Programm. Die praktischen und
fachlichen Prüfungen fanden genau in der Woche statt in der
auch meine Abitur Prüfungen waren. Natürlich fand ich
die DVAG Prüfungen wesentlich wichtiger, denn es ging ja um
mein zukünftiges Leben und so "versemmelte" ich so ziemlich
alle Abitur Prüfungen, belegte aber in der DVAG den besten
Platz. Natürlich hatte ich schon ab 2004 ständig in
meiner Freizeit gearbeitet und war demzufolge zu meinen
Prüfungen 2005 nicht mehr ganz so frisch.Doch voller Elan ging
es weiter. Mir wurde Kundenübertragungen angeboten, die ich
auch übernahm. Ich schickte auf eigene Kosten Briefe zu den
Kunden in denen ein Besuchstermin zwecks kennenlernen gleich mit
eingegeben war. Nun fuhr ich also den ganzen Tag 10 Stunden von einem
Termin zum anderen und fand vier Situationen vor.
Situation
1: Der Kunde war verzogen und der Brief verschwunden
Situation
2: Der Kunde war nicht anzutreffen
Situation
3: Der Kunde machte mich erst einmal verbal fertig da mein
Vorgänger ein "Versager" war oder sich nicht abgemeldet hat.
Situation
4: Der Kunde war zwar sehr nett hatte aber keinen Beratungsbedarf.
Das
hieß für mich ich hatte einen Haufen Spritkosten und
viel verschwendete Zeit.
Das ging
über mehrere Monate so doch ich wurde mit Motivationsseminaren
und Selbstfindungsgruppen innerhalb meiner Direktion immer wieder neu
angespornt. Ausserdem hatte ich immernoch das Gefühl das mein
Direktionsleiter, dessen direkter Partner ich bin, mir nur gutes will.
Schon nach
meinen Prüfungen wurde das Geld langsam knapp. Da ich vorher
daran gewöhnt war Geld zu haben und auch sehr sparsam damit
umging, war es für mich etwas vollkomen neues zu sehen das ich
immer weniger gespartes besaß. Die geringsten
Wünsche konnte ich mir nicht mehr erfüllen da kein
Geld da war. Doch auch Ende 2005 war meine Motivation immernoch
vorhanden. Dafür sorgte auch die Weihnachtsdirektionsfeier. Zu
diesem Zeitpunkt sah ich in meinem Betreuer so etwas wie einen netten
Großvater der mich immer unterstützt, doch das
änderte sich noch.
Nun bekam
ich zum Ende des Jahres 2005 bis Anfang Januar 2006 natürlich
keine Termine. So konnte ich nach 1 1/2 Jahren durcharbeiten und
für Prüfungen und die Schule lernen, endlich einmal
Ferien machen. Ich schätze diese freie Zeit war mein
Genickbruch. Es ist nicht so dass ich über die DVAG
nachgedacht hätte, es war eher so das mein Körper mir
deutlich machte das ich einfach nicht mehr konnte.
Natürlich
ging ich trotzdem Pflichtschuldig zu den Jahresstarterseminaren, doch
Umsatz kam keiner mehr. Ich musste im April Hilfe beim Arbeitsamt
beantragen da ich selbst die monatlich fixen Kosten nicht mehr
begleichen konnte. Sie wissen ja selbst das es da etliche Sachen gibt
die abgebucht werden auch wenn man nichts hat und die ganzen Seminare
mussten ja auch bezahlt werden. Bis Juni fuhr ich weiter zu den
sogenannten "Kundenübernahmen" und machte mich regelrecht
kaputt. Ich konnte es mir nicht leisten krank zu werden, da in meiner
privaten Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung inklusive war und
ich das Geld für diese nicht hatte. Nur durch viele
Telefonate konnte ich wieder in die gesetzliche und
hätte mir den Artzbesuch leisten können,
wären da nicht die 10 € Praxisgebühr
gewesen. Da ich durch meinen Geburtstag und die dementsprechende
Beitragsanpassung meine private Krankenversicherung kündigen
konnte, war es mir dann möglich zum Arzt zu gehen. Leider war
meine Erkältung bis dahin zur Grippe geworden.
Natürlich habe ich in den Monaten vorher (trotz Fieber und
Schüttelfrost) fleissig weiter gearbeitet (meist in 1
€ Jobs) . Es musste ja Geld reinkommen damit ich alle Kosten
decken konnte. Auch in der DVAG versuchte ich weiter Termine zu machen
das Dumme an der ganzen Sache war nur, das mir keiner der Kunden die
ich gerade erst übernommen hatte eine Empfehlung an Bekannte
geben wollte. Was eigendlich vollkommen verständlich ist.
Und so
saß ich ab Juli auf dem trockenen und kam an keine Kunden. Im
nachhinein das beste was mir passieren konnte, denn so war ich
gezwungen mich hinzusetzten und endlich zu erholen. Es hat fast einen
Monat gedauert bis alle Spuren der bis dahin verdrängten
Krankheit endlich weg waren. Währendessen wurde mein
Direktionsleiter langsam ungeduldig. Ich hasste es auf mein Handy zu
schauen und wieder eine Nachricht von ihm vorzufinden, die von mal zu
mal deutlicher wurden. Letztlich hatte ich einen Termin zu machen
für ein Personalgespräch. Obwohl man eigendlich
denken sollte ein Selbstständiger bräuchte so etwas
nicht, oder? Nun ich ging zu diesem Gespräch und fand meinen
ehemals so netten, "fast" Großvater, gänzlich
verändert vor. Es wurde von einer Geschäftsbeziehung
gesprochen und davon das er auch bei einer Erkältung noch
arbeiten geht. Ich habe es unterlassen ihm zu sagen wie oft er einfach
mal für zwei Wochen nach Mallorca verschwunden ist,
während ich weiter arbeiten musste. Letztlich gab er sich doch
verständnisvoll aber mit den Hinweis das ich mir trotzdem
einige Seminare anschauen sollte.
Ich habe
mich nun seit mehreren Wochen nicht mehr gemeldet und habe trotzdem
immernoch Angst mein Handy anzumachen und nachzuschauen ob Nachrichten
drauf sind.
Denken sie
jetzt bitte nicht ich wäre ein furchtbar ängstlicher
Mensch, doch durch die finanziellen und geschäftlichen
Rückschläge wird man extrem empfindlich.
Zusätzlich habe ich nun kaum eine Perspektive, da ich meine
Abiturzensuren nicht unbedingt gut sind, ich habe schließlich
immer gearbeitet statt gelernt. Momentan bin ich weiterhin
nebenberuflich Vermögensberater. Nicht weil ich noch an die
große Märchenwelt der DVAG glaube, sondern weil ich
mich für meine Kunden verantwortlich fühle. Diese
Menschen vertrauen mir und ich hatte letztlich keine
Abschlüsse weil ich mich geweigert habe sie schlecht zu
beraten. Viele Dinge die ich von meinem Betreuer aus hätte
anbieten sollen, habe ich einfach in der Tasche gelassen da ich wusste
der Kunde kann es sich auf Dauer nicht leisten oder muss erst
wichtigere Sachen regeln. Auch habe ich einige Dinge die mir geschult
worden sind einfach nicht über die Lippen gebracht. Laut
meinen ehemaligen Kollegen macht mich das zu einem schlechte
Verkäufer und sie sehen in mir einen nicht erfolgreichen
Menschen. Doch ich muss ehrlich sagen das ich auf meinem Weg, ohne die
DVAG, wahrscheinlich wirklich erfolgreich gewesen wäre
wohingegen ich jetzt vor der Frage stehe was ich überhaupt
noch mit mir anfangen kann.
Letztlich
muss ich sagen es war einfach falsch ohne eine Ausbildung im
Hintergrund gleich nach der Schule in die Selbstständigkeit zu
gehen. Ich weiss das ich für die Arbeit mit Menschen
geschaffen bin und Ihnen so ziemlich alles verkaufen könnte
wenn ich es will. Das Problem liegt nur darin das ich eben nicht nur
auf meine Provision schaue, sondern ein schlechtes Gewissen bekomme
wenn ich einem Menschen etwas verkaufe was er eigendlich nicht braucht.
Ich
schätze ich muss mich bei Ihnen entschuldigen das ich einen
regelrechten Roman geschrieben habe, doch dies ist das erstmal das ich
mir alles nochmal vor Augen führe. Manche Dinge habe ich auch
weggelassen, zum Beispiel meine Anwerberversuche die letztlich an
meiner Einstellung dazu scheiterten.
Was sie
vielleicht noch nicht wissen: Es gibt mittlerweile die
Möglichkeit Jugendliche ab 16 Jahren in einen
Ausbildungsvertrag bei der DVAG einzubinden. Ich hoffe das zumindest
deren Eltern weitere Informationen einholen bevor sie Ihren Kinder dem
Risiko dieser "fast" Selbstständigkeit aussetzten.
Zuletzt
habe ich noch zwei Bitten an sie. In ihrem Beitrag standen
einige Konsequenzen einer Kündigung geschrieben.
Könnten sie mir diese noch einmal detailliert geben? Sollte
mich mich dazu entschließen doch aufzuhören
möchte ich zumindest diesmal über alle Konsequenzen
informiert sein. Desweiteren bitte ich sie diesen Bericht absolut
anonym zu behandeln da ich weiss dass einige meiner motivierten
Kollegen sich diese Seite aus Spass ansehen.
Vielen Dank
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Hallo,
Ich bin seit einigen wochen bei der
DVAG beschäftigt.
Mein betreuer macht einen sehr
kompetenten Eindruck, er hat mir bsiher bei allen problemen geholfen.
Wiso sollte ich aussteigen ?
Ich habe nicht den Eindruck, dass
er Kunden hintergeht oder betrügt. Die Freunde und Verwandte,
die Kunde geworden sind hat er meinermeinung nach auch sehr gut beraen.
Mein vorhergehender Finanzberater
vom Deutschen Ring hat mich da ganz aders beraten (z.B. hat er mir 2
Bausparverträger verkauft und ich weis bis heute noch nicht
wiso) Ich hatte vorher 3 Rentenversicherungen OHNE Rister Rente. Nun
habe ich 2, Davon eine alte noch vom Deutschen Ring und eine Rister von
der DVAG und habe bei gleichen Beiträgen 5 Jahre weniger
Beitragszahlung.
Mein betreuer verdient 10
000€ jeden monat, wiso sollte ich nicht auch versuchen das zu
erreichen ??
Vom Leistungsdruck merke ich noch
nichts, meines wissens nach kamm man ab der Stufe ALD sowiso nichtmehr
zurückgestuft werden, auch ohne Umsatz.
Ich bin eigentlich zufrieden mit
der DVAG und freue mach schon auf mein erstes gehalt.
Durch ihr Forum kam ich nun leider
etwas ins zweifeln.
Am wochenende habe ich das Seminar
zum VBA.
Wiso sollte ich so eine gute
Verdienstmöglichkeit nicht nutzen. Ob die Freunde Bekannte
Verwandte und Empfehlungen jetzt von mir Fair beraten werden oder
Später von der BAnk ahnungslos und ohne Analyse ins Messer
laufen .... da ist es doch besser, wenn ich die Beratung Fair mit
meinem Betreuer zusammen mache .... oder?
Ich hoffe sie Treten mit mir in
Kontakt und Klären mich auf (währe ja auch in ihrem
eigenen Interesse, wenn die DVAG duch ihre aufklärung einen
weiterren Mitarbeiter verliert oder?)
Mfg
Daniel
PS.: Ich bin ganz bestimmt nicht
irgend jemand der nicht weis was er tut, ich habe einen
Überdurchschnittlich guten Schulabschluss, eine
Überduchrchschnittlich gute Ausbildung in einem sehr Guten
Beruf. Derzeit habe ich eine feste Anstellung in einem der
Größten unternehmen Deutschlands, wo ich bereits im
nächsten jahr eine weiterre Beförderung erhalten
soll. Was ich damit sagen will ist, dass ich die DVAG eigentlich nicht
nötig hätte. Nur gegen einen Nebenversienst von
einigen tausend euro hätte ich nichts einzuwenden.
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